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Vergütung > Corona-Krise

Gehaltsverzicht bei Führungskräften: Diese rechtlichen Stolperfallen gibt es

In der Corona-Krise geht vielen Unternehmen die Liquidität aus. Kurzarbeit ist bei Führungskräften nicht immer möglich. Eine Alternative ist der freiwillige Gehaltsverzicht. Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei achten müssen, erklärt Rechtsanwältin Julia Ruch.

Frau Ruch, wenn Unternehmen in der jetzigen Corona-Krise Personalkosten vorübergehend einsparen müssen, greifen sie häufig auf Kurzarbeitergeld zurück. Sie schlagen für Führungskräfte ein weiteres Instrument vor: den Gehaltsverzicht. Wieso?

Leitende Angestellte haben eine besondere Stellung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur einseitigen Einführung von Kurzarbeit gelten für sie nicht. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht auch nicht aus. Dafür braucht es eine Einwilligung der leitenden Führungskraft. Während Unternehmen für „einfache“ Angestellte diese beispielsweise über eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat erzielen können, geht das bei den Führungskräften häufig nicht, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden. Es braucht also eine individuelle Einigung oder einer Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag.

 

Darüber hinaus ist es für Unternehmen mitunter schwierig, in einer Krise auf die Arbeit der Führungskräfte zu verzichten, weswegen Kurzarbeit keine Option ist. Dagegen kann ein freiwilliger Verzicht auf Teile des Gehalts eine gute Lösung sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein solcher Verzicht möglich ist?

Natürlich muss die Führungskraft dem zustimmen. Der Arbeitgeber kann das also nicht einseitig anordnen. Wichtig ist auch, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, in dem der Gehaltsverzicht dokumentiert wird. Darin muss enthalten sein, auf wie viel Prozent der Vergütung verzichtet wird und für welchen Zeitraum. Außerdem sollte darin geregelt werden, ob sich die Einbußen nur auf das Grundgehalt oder auch auf Zuschläge, Bonuszahlungen und Pensionsleistungen beziehen. Der Vertrag kann außerdem Klauseln enthalten, wonach der Gehaltsbetrag, auf den die Führungskraft verzichtet hat, nachgezahlt wird, wenn das Unternehmen sich wirtschaftlich erholt hat.

 

Gibt es eine Obergrenze für den Gehaltsverzicht?

Nein, eine formale Grenze gibt es nicht. Allerdings darf die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Ab wann dies erreicht ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Als Faustregel kann man sagen, dass ein Gehaltsverzicht bis zu 20 Prozent unproblematisch ist, danach wird es grenzwertig.

 

Ein Fünftel weniger Gehalt bei gleicher Arbeitsleistung ist ein spürbarer Einschnitt. Wieso sollten Führungskräfte einem solchen Verzicht freiwillig zustimmen?

Die Unternehmen fragen dies ja nicht an, weil sie ihre Personalkosten ein wenig optimieren wollen, sondern weil sie sich in einer existenzbedrohenden Krise durch das Coronavirus befinden. Wenn das Unternehmen darlegen kann, dass es die durch den Gehaltsverzicht gewonnene Liquidität benötigt, um die Krise gut zu überstehen, sollte der Arbeitnehmer darüber nachdenken, ob er in der Lage ist, auf das Geld zu verzichten. Schließlich ist es auch in seinem Interesse, dass der Arbeitgeber nicht Insolvenz anmelden muss. Im Gegenzug zu dem Gehaltsverzicht sollte das Unternehmen eine betriebsbedingte Kündigung für die Führungskraft ausschließen. Die damit gewonnene Sicherheit ist für den Arbeitnehmer auch ein hohes Gut.

Ein geringeres Gehalt wirkt sich auf die Sozialversicherungsbeiträge aus. Worauf sollten Führungskräfte dabei achten?

Hier ist das Stichwort die Beitragsbemessungsgrenze. Liegt das reduzierte Einkommen unter dieser Grenze, zahlt der Arbeitnehmer weniger Geld in die Sozialversicherung ein. Bei einem dreimonatigen Verzicht auf einen Teil des Gehalts spielt das keine so große Rolle. Wenn es aber beispielsweise um neun Monate geht, schon. So sinkt unter anderem die Höhe des Arbeitslosengelds I, das die Führungskraft erhält, sollte sie doch arbeitslos werden, etwa weil der Betrieb Insolvenz anmelden muss. Arbeitnehmer sollten daher vor einem Verzicht genau durchrechnen, welche Auswirken dieser hätte – auch auf die Höhe der späteren Rente. 

Im Mittelstand ist der Geschäftsführer häufig auch der Inhaber des Unternehmens. Gelten in einem solchen Fall bei einem freiwilligen Gehaltsverzicht andere Regeln?

Im Prinzip kann der geschäftsführende Gesellschafter genauso auf einen Teil der Vergütung verzichten wie andere Führungskräfte auch. Allerdings ist Vorsicht geboten. Der Geschäftsführer muss dem Finanzamt genau darlegen können, dass es sich um einen vereinbarten Gehaltsverzicht handelt. Ansonsten legt das Finanzamt eine fiktive Gehaltszahlung zugrunde und fordert dafür die volle Lohnsteuer. Konkrete Vorgaben, auf wie viel Gehalt ein Geschäftsführer verzichten kann, gibt es nicht. Das Gehalt muss auch nach der Kürzung immer noch angemessen für die geleistete Arbeit sein.

Wie kann ein geschäftsführender Gesellschafter dies darlegen?

Grundlage für den Verzicht sind ein Gesellschafterbeschluss sowie eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die die Rahmenbedingungen für den Gehaltsverzicht benennt. Der Gehaltsverzicht muss dann gemäß den vereinbarten Bedingungen durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten. Bei einem Fremdvergleich wird geprüft, ob auch ein Außenstehender bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil in Form des Gehaltsverzichts auch eingeräumt hätte.

Eine andere Möglichkeit, das Unternehmen in der Krise zu entlasten, ist, mehr zu arbeiten. Können Führungskräfte statt auf Gehalt auf Urlaubstage verzichten?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann nicht gekürzt werden. In vielen Unternehmen ist es aber üblich, den Mitarbeitern freiwillig zusätzliche Urlaubstage zu gewähren. Auf diese kann die Führungskraft freiwillig verzichten. Dadurch erspart sich der Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die während des Urlaubs eines Arbeitnehmers erfolgt, obwohl er in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt. Bei gleichbleibendem Gehalt hat die Führungskraft lediglich weniger Freizeit. Wenn die Führungskraft in der zusätzlichen Arbeitszeit neue Umsätze für das Unternehmen generiert, ist ein Verzicht auf Urlaub eine gute Möglichkeit, dem Arbeitgeber durch die Krise zu helfen. 

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