Dienstag, 22.05.2012
01.08.11 17:55

Vertrauen verspielt: Unternehmer wehren sich gegen Falschberatungen von Banken

Von Doris Hülsbömer

Für Wilhelm Blatz aus Altenstadt in der Wetterau fing die Geschichte harmlos an. Bereits in der Vergangenheit hatte der Seniorchef von Ille Papier Services Darlehen mit Swaps abgesichert. Auch in diesem Fall ging es formal lediglich um die Absicherung eines Darlehens in Höhe von 10 Millionen Euro.

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Erst der Bundesgerichtshof hatte ein Einsehen: Er sprach dem Unternehmer Willi Blatz Schadenersatz in Höhe von mehr als einer halben Million Euro für eine Zinswette mit der Deutschen Bank zu. Auch andere Unternehmer sind schon in den Kampf David gegen Goliath gezogen. Die Urteilsbegründung des BGH schafft neue Möglichkeiten.

 

Von Doris Hülsbömer

 

Für Wilhelm Blatz aus Altenstadt in der Wetterau fing die Geschichte harmlos an. Bereits in der Vergangenheit hatte der Seniorchef von Ille Papier Services Darlehen mit Swaps abgesichert. Auch in diesem Fall ging es formal lediglich um die Absicherung eines Darlehens in Höhe von 10 Millionen Euro. Der Berater der Deutschen Bank verkaufte ihm im Jahr 2005 einen Spread Ladder Swap. Damit wollte der Unternehmer die Konditionen des Darlehens verbessern. Dass es sich dabei um ein hochspekulatives Geschäft handelte, war ihm nicht bewusst, wie er im Nachhinein beteuert.

Bei einem Spread Ladder Swap handelt es sich um eine Wette auf die Entwicklung der Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen. Der Mittelständler wettete darauf, dass sich die Differenz zwischen Zwei-jahres-zinssatz und Zehn-jahres-zinssatz deutlich ausweiten würde. Das Gegenteil trat ein, so dass Blatz vorzeitig aus dem Geschäft aussteigen wollte. Die Deutsche Bank verlangte im Gegenzug eine Ausgleichszahlung in Höhe von 567.000 Euro. Mit der hochriskanten Zinswette machte Ille einen Verlust über 540.000 Euro. Der Mittelständler zog vor Gericht und verlor zunächst in zwei Instanzen.

 

Zweifel an der Aufklärung über die Produkte //

 

Ende März entschied jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) zu seinen Gunsten. Die Deutsche Bank habe „die Risikostruktur bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet“, urteilte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers. Bereits mit Abschluss des Vertrages habe der Spread Ladder Swap einen negativen Marktwert in Höhe von 80.000 Euro gehabt. Darüber habe die Bank den Kunden nicht aufgeklärt, was der BGH als Verstoß gegen die Beratungspflicht wertete. Der BGH verurteilte die Deutsche Bank zu einer Schadenersatzzahlung über 541.074 Euro plus Zinsen.

Das Urteil dürfte weit reichende Folgen haben. In seiner Aussage ist es spektakulär. Bisher hatten die Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen eher zugunsten der Banken entschieden. Erstmals befasste sich der Bundesgerichtshof mit einem solchen Fall. Jochen Weck, Rechtsanwalt des Klägers, schätzt, dass allein dieses komplexe Produkt rund 500-mal an Mittelständler verkauft wurde. „Bei keinem dieser Produkte ist ausreichend aufgeklärt worden“, kritisiert er die Beratungspraxis.

Insgesamt haben nach seiner Einschätzung mehrere Tausend Unternehmer riskante Ladder Swaps bei deutschen Großbanken gekauft. „Sie sind hochspekulativ wegen der eingebundenen Strukturelemente“, erklärt Weck. Es gebe eine Hebelwirkung zu Lasten des Kunden; die Bank sichere sich im Gegenzug ab, wenn es für sie schlecht liefe. „Es werden Basiswerte zugrunde gelegt, die kein Kunde einschätzen kann“, sagt der Anwalt.

Kernpunkt der Beziehung zwischen Bank und Kunde sei das Beratungsverhältnis. Weck: „Die Bank muss sich ein Bild darüber verschaffen, mit was für einem Kunden sie es zu tun hat.“ Daraus entsteht ein Kundenprofil. Ein Mittelständler zählt naturgemäß zu einem risikoaversen Kundenkreis; er möchte die Existenz seines Unternehmens nicht aufs Spiel setzen. Entsprechend darf die Bank nur Produkte anbieten, die mit dem Kundenprofil in Einklang stehen. Ansonsten entsteht eine Beratungspflichtverletzung.

 

Risiko wird zum Zankapfel //

 

Der Alltag sieht anders aus, moniert der Frankfurter Anwalt Klaus Nieding. Alle bekannten deutschen Großbanken würden aktiv auf ihre mittelständischen Kunden zugehen, weil sie im Mittelständler einen interessanten Kunden sehen. Die Vertrauensstellung würde ausgenutzt. „Eines Tages erscheinen zwei oder drei Bankangestellte bei ihrem mittelständischen Kunden und bieten das gesamte Portfolio feil“, erzählt der Experte. Aktien, Swap-Konstruktionen, Darlehen oder neue Finanzierungsformen. „Risiken werden verniedlicht oder verklausuliert“, kritisiert Nieding. Das Finanzprodukt werde bewusst zum Nachteil des Kunden konstruiert. Aber man könne den Kunden auch nicht vor sich selbst schützen, räumt der Anwalt ein. Letztendlich sei der Kunde für seine Finanzstrategie selbst verantwortlich.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main waren zwischen 2009 und 2010 sechs Urteile zugunsten der Unternehmer ergangen. Sie sind jedoch nicht rechtskräftig, sondern in den Berufungsverhandlungen. Vor dem BGH liegen acht weitere Fälle. „Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten über Swap-Geschäfte ist überschaubar“, wehrt Christian Streckert, Pressesprecher der Deutschen Bank, ab. Neben den acht Verfahren beim BGH seien in den Vorinstanzen noch 17 Verfahren anhängig. Nach Informationen aus Finanzkreisen handelt es sich um einen mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag.

„Wir wollen unsere Kunden natürlich nicht schädigen“, erklärt der Pressesprecher. Finanzprodukte würden vor dem Verkauf sorgfältig begutachtet. Bei der Commerzbank werden aktuell vier Verfahren zu Ladder Swaps verglichen. Die Streitsumme liegt bei dieser Bank im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

Sein eigenes Geschäftsfeld ist dem Mittelständler vertraut; in Finanzfragen lässt er sich dagegen in unbekanntes Terrain führen. Nicht immer mit positivem Ausgang. Die Kanzleien berichten über eine Vielzahl von Anfragen. Allein die Kanzlei Nieding + Barth bearbeitet aktuell die Klagen von 60 mittelständischen Unternehmern mit einem Streitwert von über 180 Millionen Euro. Betroffen sind Unternehmer aus einer Vielzahl von Branchen, darunter Nanotechnologie, Lederwarenindustrie, Landmaschinenhandel; alle Bandbreiten der produzierenden Industrie.

 

500.000-Euro-Forderung durch Rohstoff-Swap

 

Eine mittelständische Spedition stand aufgrund des Abschlusses eines riskanten Finanzkonstrukts mit einer deutschen Großbank kurz vor der Insolvenz. Sie hatte mit der Bank einen Rohstoff-Swap abgeschlossen. Da die Spedition täglich die Dieselpreise beobachtete, wähnte sie sich bei diesem Swap-Geschäft sicher. Die Geschäftsführer hatten angenommen, dass die Bank Diesel günstiger einkaufen und deshalb dieses Sicherungsgeschäft anbieten könne. Auch war der Mittelständler davon ausgegangen, dass es sich bei der Bezugsgröße des Swaps um einen tatsächlichen Rohölpreis handele.

Allerdings bezog sich die tatsächliche Preisbildung für den Swap auf einen synthetischen Dieselpreis, der von vielen Faktoren, unter anderem auch von Spekulationsgeschäften,abhängig war. Somit waren die Kenntnisse des Unternehmens wertlos. „Darüber war das Unternehmen nach unseren Feststellungen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden“, sagt der Kläger-Anwalt Julius Reiter von der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen.

Nachdem die Richter vor dem Oberlandesgericht Frankfurt dieser Auffassung folgen wollten und der Bank eine schnelle wirtschaftliche Lösung der Sache nahelegten, meinte die Anwältin der Bank lakonisch: „Wir ziehen das Verfahren durch. Notfalls geht die Sache vor den Bundesgerichtshof.“ Dies hätte angesichts der Forderung der Bank in Höhe von 500.000 Euro die Insolvenz des Unternehmens bedeutet. Über den Verhandlungsweg konnte eine Einigung erzielt werden; es blieb allerdings ein Verlust für das Unternehmen übrig.

Viele Unternehmer scheuen den Gang vor Gericht. Meist geht es dabei nicht nur um ein zweifelhaftes Finanzprodukt, sondern um langjährige Kundenbeziehungen. Der Unternehmer ist auch auf die Kredite seiner Bank angewiesen. Julius Reiter geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Doch mit der Urteilsbegründung, dass die Bank ihre Beratungspflicht verletzt habe, hat der Bundesgerichtshof Neuland betreten. Damit haben sich die Chancen für einen Erfolg auf dem Rechtsweg auch für andere Unternehmer, die ähnliche Finanzprodukte erworben haben, gestiegen.

 

Bildquelle:iStock