Samstag, 04.02.2012
14.04.10 11:15

Zur Zahlung verpflichtet?

Von Linda Csapo

Die Europäische Union will öffentliche Hand und Unternehmen zur Zahlungsmoral erziehen: Im EU-Parlament ist eine Debatte darüber entbrannt, ob Unternehmen fortan gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zu begleichen – bei Androhung von Geldbußen.

(lic) Die Europäische Union will öffentliche Hand und Unternehmen zur Zahlungsmoral erziehen: Im EU-Parlament ist eine Debatte darüber entbrannt, ob Unternehmen fortan gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zu begleichen – bei Androhung von Geldbußen.

 

Zwar gibt es schon heute die EU-Richtlinie, wonach Rechnungen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden sollten, allerdings bislang ohne Sanktionsmöglichkeiten. Im europäischen Durschnitt werden Offenstände nach 52 Tagen beglichen – jedoch mit sehr starken Schwankungen von Land zu Land. Während Lieferanten etwa in Finnland durchschnittlich nur zwei Wochen auf ihr Geld warten müssen, sind es in Italien 135 Tage, in Griechenland sogar 160. Insbesondere die öffentliche Hand lässt sich besonders viel Zeit – sie ist für rund zwei Drittel der zu spät gezahlten Rechnungen verantwortlich.

 

Um kleine und mittlere Unternehmen zu stärken, hatte die EU-Kommission bereits im Frühjahr 2009 neue Zahlungsverzugsregeln vorgeschlagen, mit einer 5-prozentigen Strafgebühr nach 30 Tagen. Allerdings hatte sich der Entwurf auf Geschäfte der öffentlichen Hand beschränkt, was nach Ansicht des deutschen EU-Abgeordneten Andreas Schwab (CDU) zu kurz greift: „Wir brauchen eine klare Regelung für alle, und dazu zählen auch Geschäfte zwischen Unternehmen“, sagte Schwab gegenüber der F.A.Z..

 

Bis Ende kommender Woche soll nun im Parlament ein Kompromiss ausgehandelt werden. Die Strafe soll dabei abhängig vom Zahlungsverzug bei zwei bis vier Prozent der offenstehenden Summe liegen.

 

Quellen: F.A.Z., Markt und Mittelstand