Donnerstag, 17.05.2012
Finanzierung
14.02.12 16:11

Zahlungsverfahren

SEPA künftig verpflichtend

Von Stefanie Senfter

 

Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg der neuen EU-Verordnung für den neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) mehrheitlich zugestimmt. Unternehmen müssen sich vorbereiten.

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SEPA künftig verpflichtend

Quelle: Kai Niemeyer/Pixelio

Die Anwendung von SEPA für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wird damit in zwei Jahren für alle Marktteilnehmer in der Europäischen Union verpflichtend.

Das Europaparlament, die Kommission und der Ministerrat haben sich auf den 1. Februar 2014 für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren mit Überweisung und Lastschrift geeinigt. Nun muss noch der EU-Ministerrat zustimmen. Dies gilt aber als Formalie. Auf Unternehmen und Behörden in Deutschland kommen in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Aufgaben zu, um sich für die Zahlverfahren vorzubereiten.

Änderungen im Überblick:

Neben den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen für Überweisung und Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt. In Anlehnung an Bankleitzahl und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die IBAN stellt aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar und dies gilt laut EU-Verordnung als ausreichend.

Anpassungsbedarf

„Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland müssen die verbleibende Zeit nutzen, sich jetzt zügig auf fachliche und technische Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen einzustellen“, sagt Jens Lüneberg, SEPA-Experte bei Steria Mummert. „Dabei müssen gegebenenfalls auch Prozesse und Systeme betrachtet werden, die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. Außerdem sind sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe auf Anpassungsbedarf zu prüfen.“

Was gleich bleibt und was nicht:

Alle bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit und können nach der EU-Vorlage in SEPA-Mandate überführt werden. „Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu den heutigen Einzugsermächtigungen deutlich mehr Informationen und Zustände zu hinterlegen und zu verwalten sind“, so Lüneberg.

Quelle: Steria Mummert, Markt und Mittelstand