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Technologie > Blaue Plakette bremst Fuhrpark aus

Haben Millionen Dieselfahrzeuge bald nur noch Schrottwert?

Verschärfte Umweltzonen-Regelungen erhöhen die Anforderungen an Fuhrparkbetreiber. Wie Sie sich mit der Blauen Plakette dennoch arrangieren können.

Die Mitteilung aus der Konferenz der Umweltminister, die die Einführung einer Blauen Plakette in Metropolen mit zu hoher Feinstaubkonzentration forderten, ist für Stephan Fink nicht gerade beruhigend. Der Vorstand der PR-Agentur Fink & Fuchs sagt: „Das hat mich schon aufgeschreckt. Das bedeutet ja, dass Millionen von Fahrzeugen in Deutschland nicht mehr nutzbar und einfach abzuschreiben wären.“ Auch die freiberufliche Fuhrparkberaterin Birgit Grobusch sieht „große Nachteile für den Firmenfuhrpark in den Innenstädten, wenn das kommen sollte.“

Gefahr im Verzug sieht auch der Bundesverband Fuhrparkmanagement: „Wenn nur Fahrzeuge eine Blaue Plakette bekommen, die einen Schadstoffausstoß von weniger als 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer haben, also die Euro-6-Vorgaben einhalten, können einige Unternehmen einen Großteil ihrer Fuhrparks nicht mehr einsetzen“, warnt Bernd Kullmann, Vorstandsmitglied des Verbands.

Blaue Plakette: Millionen moderne Fahrzeuge am Ende

Das Fahrveto von Amts wegen könnte mal eben 13 Millionen Fahrzeuge betreffen. Bisher haben etwa eine halbe Million neu zugelassener Fahrzeuge ab dem Baujahr August 2015 die Euro-6-Plakette erhalten. Schon jetzt können nach Angaben des Umweltbundesamts von den 53 Umweltzonen in Deutschland 51 nur mit Fahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden.


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Fahrzeuge mit Dieselmotoren gelten wegen ihres Ausstoßes von Stickoxiden als Umweltsünder. Dieser Vorwurf trifft vor allem die Betreiber von Fuhrparks, die geschäftlich genutzt werden. Nach dem bereits eingeführten Ampelmodell werden Fahrzeuge nach Umweltschädlichkeit klassifiziert und gegebenenfalls aus den Innenstädten herausgehalten. 

Städte führen Blaue Plakette ein

Diese Regelung wird nun mit dem Vorschlag einer Blauen Plakette noch einmal verschärft. Dabei soll die Anwendung dieser Verordnung den Kommunen freistehen. Sie entscheiden bereits Anfang Januar 2017, wer in den Innenstadtbereich hineinfahren darf und wer nicht.

Vor allem für den Lieferverkehr ist die Lage problematisch. Denn die Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sind wie die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge in beruflich genutzten Fuhrparks mit Dieselmotoren ausgerüstet. Erst wenn die Leasingverträge der Fahrzeuge nach drei Jahren Dauer beendet werden, lassen sie sich im Rahmen der üblichen Investitionen gegen Neuwagen austauschen. Doch selbst bei geschicktem Timing könnte eine böse Überraschung drohen.

Wegen des Einfahrtverbots in die „Blauen Zonen“ müsse „mit Wertverlust beim Verkauf gerechnet werden“, warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe zum Thema Blaue Plakette.

Blaue Plakette:

Was die Umweltzone bewirkt: Ziel ist eine bessere Luftqualität in den Städten. Die Belastung durch Stickoxide soll in städtischen Ballungsgebieten auf 80 Milligramm pro Kilometer und Fahrzeug deutlich gesenkt werden.

Wer die Vorschrift setzt:
Städte und Gemeinde können künftig selbst darüber entscheiden, wann und wo sie die Regeln für die „Blaue Zone“ anwenden.

Wann die „Blaue Zone“ kommt: Darüber sind sich die Verantwortlichen noch nicht einig. Wird die Einführung Anfang 2017 beschlossen, ist frühestens ab 2019 mit den ersten verschärften Feinstaubzonen zu rechnen. 

Wer fahren darf: Das richtet sich nach den Stickoxidemissionen der Motoren. Dieselfahrzeuge mit Euro 6 sowie elektrisch angetriebene Autos sind im Vorteil. Auch Fahrzeuge mit Benzinmotoren ab Euro 4 sind auf der sicheren Seite. Fahrzeuge mit Euro 5 – die meisten der modernen Dieselmotoren – sind ausgeschlossen.

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