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Management > Unternehmensnachfolge

Nachfolgelösung Familienstiftung

Es gibt viele gute Gründe für eine Familienstiftung. Doch wer glaubt, er hätte etwas für die Ewigkeit geschaffen, irrt.

Heinz Breuninger war ein umsichtiger Mann. Der Patriarch der gleichnamigen Kaufhauskette fürchtete, dass nach seinem Tod unter den Nachkommen Streit über das Erbe entbrennen würde. Daher gründete er zu Lebzeiten die Heinz-Breuninger-Stiftung, in die er das Familienunternehmen einbrachte. Nach dem Tod des Unternehmers zogen entsprechend Breuningers Testament sein operativer Nachfolger, der Testamentsvollstrecker, sein Rechtsanwalt sowie zwei weitere Vertraute des Erblassers in den Stiftungsvorstand ein. Über zwei Jahrzehnte ging alles gut. Doch 2004 löste der Vorstand die Heinz-Breuninger- Stiftung auf. Zwei Vorstandsmitglieder erwarben das Unternehmen daraufhin selbst. Seitdem gibt es unter den Beteiligten immer wieder Streit. So hatte sich das der Stifter sicherlich nicht vorgestellt.

 

Auch der ruinöse Streit zwischen der Verlagschefin Ulla Unseld- Berkéwicz und dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach beim Verlagshaus Suhrkamp zeigt, dass Familienstiftungen keine endgültige Sicherheit bieten, um Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis und unter den Nachfolgern vorzubeugen und das Unternehmen über Generationen hinweg zu bewahren. Die Konstruktionen sind komplex, und die Besetzung des Stiftungsvorstands erweist sich oft genug als Fehlgriff.

 

Dennoch haben sich viele Familienunternehmer für dieses Modell entschieden. Nicht nur große Namen wie Würth, Fielmann, Diehl und die Familie Boquoi (Bofrost) setzen auf das Konzept der Familienstiftung. Auch viele Inhaber mittelständischer Unternehmen haben diesen Schritt gewagt: Der Stifter bringt das Familienvermögen oder die Anteile des Unternehmens in eine privatnützige Stiftung ein, deren Destinatäre in der Regel Familienmitglieder sind. Durch die Stiftung wird das Vermögen oder Unternehmen rechtlich selbständig und für die Erben nicht mehr erreichbar. Verfügungs-, Stimm- und Kontrollrechte liegen dann bei den Stiftungsorganen. Kurzum: Der Stifter kann mittels der Stiftungssatzung ziemlich genau festlegen, wer aus der Familie wie viel bekommt, was das Unternehmen darf und was nicht. Dabei fällt auf, dass nicht nur Unternehmer, die keinen oder keinen geeigneten Nachfolger in der Familie finden, sich zu diesem weitreichenden Schritt durchringen. Auch Unternehmer ohne Nachfolgersorgen gründen Familienstiftungen. Häufig spielt der Wunsch, das Vermögen oder das Unternehmen vor der eigenen Familie oder einer feindlichen Übernahme zu schützen und gleichzeitig die Angehörigen versorgt zu wissen, eine entscheidende Rolle

Nachfolgern den Zugriff entziehen

Stefan Voelkel, Geschäftsführer in der dritten Generation von Voelkel Naturkostsäfte, brachte anlässlich des 75-jährigen Firmenjubiläums zusammen mit seiner Schwester 90 Prozent der Unternehmensanteile in eine Familienstiftung ein. Die restlichen 10 Prozent flossen in die im Mai des vergangenen Jahres gegründete gemeinnützige Voelkel-Stiftung. „Ich wollte mit der Stiftungsgründung verhindern, dass die Erben Kapital aus dem Unternehmen ziehen und das Familienunternehmen geschwächt oder letztlich sogar gefährdet werden könnte“, begründet Voelkel diesen Schritt. Außerdem hat er in der Stiftungssatzung als Kernziel die Herstellung von biodynamischen Säften festgeschrieben und sich somit auf ein Geschäftsfeld festgelegt. „Damit wollte ich sicherstellen, dass der Kerngedanke meiner Großeltern und meines Vaters erhalten bleibt und nicht durch die Betätigung in neuen Geschäftsfeldern verwässert wird.“ Der Bio-Unternehmer hat fünf Söhne, vier davon sind bereits erwachsen, die ältesten Boris und Jacob arbeiten im Unternehmen. „Natürlich waren meine Kinder anfangs enttäuscht“, sagt Stefan Voelkel, „aber nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten haben sie verstanden, dass auch die ersten drei Generationen verzichtet haben, indem sie niemals Kapital aus der Firma zogen.“

 

Auch Günther Fielmann wollte sein Unternehmen schützen und errichtete schon vor 20 Jahren eine Familienstiftung. Im Dezember vergangenen Jahres brachte der Gründer des Brillenimperiums 51 Prozent der Aktien des im MDAX notierten Unternehmens in die Fielmann Familienstiftung ein. „Die Fielmann Familienstiftung sichert nicht nur die finanzielle Grundlage nachfolgender Generationen, sondern auch den bestimmenden Einfluss auf die Hauptversammlung der Fielmann AG“, ließ Fielmann dazu verlauten. Natürlich diene die Sicherung der Mehrheit der Aktien in der Fielmann Familienstiftung auch einer langfristigen Führungsstruktur und Unabhängigkeit im Sinne einer Unangreifbarkeit gegen mögliche Übernahmen.

 

„Ein genereller Vorteil der Familienstiftung ist, dass der Unternehmer nicht entscheiden muss, zu welchen Quoten das Unternehmen auf die Kinder übertragen werden soll“, sagt Prof. Mark Binz von der Kanzlei Binz & Partner, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrats bei Fielmann ist. Dieses Thema sorge häufig für Konflikte in den Unternehmerfamilien. Bei Fielmann soll Sohn Marc einmal das Ruder übernehmen, doch auch Tochter Sophie Luise schickt sich an, als Nachfolgerin ins Unternehmen einzusteigen und ist vom Vater für eine Führungsaufgabe vorgesehen. Dank der Familienstiftung muss Fielmann die Quotenfrage nun nicht mehr entscheiden.

Kontrolle behalten

Die Errichtung einer Familienstiftung bedeutet nicht automatisch die Entmündigung der Familie. Durch die Stiftungsgremien kann die Familie über die Ausschüttung und Verteilung bestimmen und sich sogar das letzte Wort bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen sichern. Selbst Stifter wie Reinhold Würth oder Karl Schlecht haben in ihren Satzungen das finale Entscheidungsrecht im Stiftungsrat festgelegt. „Ich kann immer noch jeden Aufsichtsratsbeschluss kippen, wenn ich wollte“, sagte Karl Schlecht vor fast drei Jahren im Gespräch mit dem „wir“-Magazin. Der Putzmeister-Chef hatte 1998 eine Doppelstiftung gegründet und fast alle Anteile seines Unternehmens in die gemeinnützige Stiftung K.S.G. eingebracht, sich aber 90 Prozent der Stimmrechte in der Familienstiftung K.S.F. gesichert, obwohl diese nur 1 Prozent der Anteile an der Putzmeister Holding hielt. Selbst der Verkauf des Unternehmens oder die Auflösung der Stiftung sind zu Lebzeiten des Stifters möglich. Schlecht verkaufte den schwäbischen Betonpumpenhersteller Anfang 2012 an den chinesischen Konkurrenten Sany, weil er den Fortbestand seines Unternehmens gefährdet sah. Der Erlös floss anteilig an die beiden Stiftungen.

 

Nach dem Tod des Stifters kann eine Stiftung nur durch einstimmigen Beschluss des Stiftungsvorstands aufgelöst werden, sofern die Stiftungsbehörde zustimmt. Warum bei Breuninger das zuständige Regierungspräsidium zugestimmt hatte, obwohl das Unternehmen vom Management erworben und weitergeführt wurde, erklärt Prof. Binz so: „Es ist wichtig, dass in der Stiftungssatzung ausdrücklich klargestellt wird, dass eine Aufhebung der Stiftung nur zulässig ist, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. Dies ist bei Breuninger offensichtlich versäumt worden.“ Und überhaupt liege der Teufel oft genug im Detail, sagt Binz, der Familienunternehmer in Stiftungsfragen berät. Daher sollte für die Erarbeitung einer Stiftungslösung ausreichend Zeit eingeplant werden.

Konflikte unter Nachfolgern bleiben

Rechtsanwalt Dr. Wolfram Theiss von der Kanzlei Noerr rät, bei dem Thema das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen. Es sei wichtig, die Familie von Anfang an mit einzubeziehen. Denn die Hoffnung, durch die Stiftung Streit in der Familie über die Nachfolge und Vermögensverteilung von vorneherein abzuwenden, erweise sich häufig als falsch. „Viele Unternehmer errichten eine Stiftung, weil sie fürchten, dass die Kinder eines Tages Kasse machen und das Unternehmen verkaufen könnten“, sagt der Rechtsanwalt. „Die Kinder werten dies als Misstrauensbeweis und fühlen sich verletzt oder stellen sich gar offen dagegen.“ Theiss kennt einen Fall, in dem der Vater in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne das Wissen seiner Kinder alle Anteile des Familienunternehmens an eine eigens    gegründete Stiftung übertragen hat. Aus dem Schneider war er damit noch lange nicht. „Die Erben haben Anspruch auf ihren Pflichtteil“, sagt Theiss. Daher rät er dringend, im Zuge der Errichtung einer Stiftung eine Pflichtteilsverzichtserklärung unterzeichnen zu lassen. Stefan Voelkel hat seine Söhne von Anfang an in seine Überlegungen mit einbezogen. Über drei Jahre zog sich der Prozess der Stiftungsgründung hin. Alle seine volljährigen Kinder haben eine Pflichtteilsverzichtserklärung unterzeichnet und bekommen dafür einen bescheidenen Ausgleich. Vater Voelkel ist optimistisch, dass die Zukunft seines Traditionsunternehmens nun für viele Generationen gesichert ist. Die Familie kontrolliert nach wie vor die Geschicke des Saftherstellers. Neben dem Senior sitzen seine vier Söhne im Kuratorium. Dass dort irgendwann einmal ein Streit über die Nachfolge entbrennen könnte, glaubt er nicht. „Solange ich da bin, wird es kein Problem geben“, sagt der Vater vertrauensvoll. „Wenn ich eines Tages nicht mehr da sein sollte, liegt das eben in den Händen der Jungs.“

Kontakt

Noerr LLP

Ansprechpartner: Dr. Wolfram Theiss
Brienner Straße 28, 80333 München
Telefon: 0 89 / 2 86 28-2 58
E-Mail:wolfram.theiss@noerr.de

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