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Management > Kooperationen von Start-Ups und Mittelstand

Wann sind Fonds, Inkubatoren und Direktbeteiligungen die richtige Wahl?

Vor allem größere Unternehmen suchen oft nach vielversprechenden Beteiligungen, um sich Zukunftsmärkte zu erschließen und modernste Technologien zu sichern. Welche auch weniger kostspieligen Alternativen sich dem Mittelstand bieten, lesen Sie im zweiten Teil unserer Serie.

Um frühzeitig ein Gespür zu bekommen, welche Entwicklungen das eigene Geschäftsmodell umkrempeln könnten, eignen sich Start-Up-Fonds wie Cavalry Ventures oder Unternehmertum Venture Capital Partners. Cavalry hat unter anderem Geldgeber aus der Lebensmittelindustrie und der Energiewirtschaft. Unternehmertum Venture Capital Partners finanziert beispielsweise Start-Ups, die an Lösungen für Industrie 4.0, Automatisierung, Mobilität oder Smart City arbeiten. Die Kontaktaufnahme zu solchen Fonds erfolgt in der Regel über Branchen-Netzwerke. Zwar kommt es über einen Fonds zu keinem Technologietransfer, doch die Investoren erhalten über die regelmäßigen Fondsinformationen einen Überblick über Technologietrends und Kontakte zu beteiligten Start-Ups. Hinzu kommt: Es bestehen keine Nachschusspflichten, und bei guter Entwicklung der Beteiligungen lassen sich erfreuliche Renditen erzielen.

Die Beteiligung an sogenannten Inkubatoren oder Gründerzentren wie Activatr in Stuttgart bietet die Chance, aktiv gemeinsam mit Neugründungen  nach Lösungen zu suchen. Für KMU ist ein solches Engagement allerdings nur bedingt geeignet. Denn oft müssen Mitarbeiter abgestellt werden, um die Neuheiten als sogenannte Innovation Challenges zusammen mit dem Start-Up zu realisieren. Freie Mitarbeiterkapazitäten sind auf Seiten der KMU jedoch nur selten vorhanden.

Formen des Investments

Den größtmöglichen Einfluss auf die Entwicklung einer Technologie oder eines Geschäftsmodells erhalten Mittelständler bei einer Direktbeteiligung an Start-Ups – allein, mit strategischen Partnern oder Finanzinvestoren. Über Co-Investoren wie die KfW lassen sich dabei öffentliche Fördermittel einbinden. Der Nachteil eines Co-Investments von strategischen und Finanzinvestoren wie Grazia Equity GmbH: Erstere sind an einer dauerhaften Entwicklung des Geschäftsmodells für eigene Zwecke interessiert, während Finanzinvestoren im Fall des Exits fürchten, dass die Beteiligung strategischer Partner zu weniger Kaufinteressenten führt. Dementsprechend müssen die Verträge von Direktbeteiligungen den Risiken einer Interessenkollision vorbeugen.

Für ein Einzelinvestment in ein Start-Up müssen Mittelständler zwischen fünfhunderttausend und fünf Millionen Euro veranschlagen. Bei der Auswahl passender Hightech-Gründer helfen Netzwerke wie der Bundesverband Deutsche Start-Ups, Branchen-Plattformen wie VDMA meets Start-Up oder Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, die auch bei der Bewertung unterstützen. Die sogenannte Due Diligence, also die Überprüfung rechtlicher Risiken, ist bei Start-Ups in der Regel überschaubar.

Etablierte Mittelständler sollten unbedingt vermeiden, den Start-Ups die ihnen eigene Dynamik und unorthodoxe Herangehensweise zu nehmen. Vielmehr kommt es darauf an, die Gründer zu ermutigen, ihre Ideen weiterzuentwickeln, die zur Geschäftsstrategie passen. Mittelständler sollten ein Start-Up lenken, ohne den eigenen Stempel aufzudrücken.

Checkliste: Darauf sollten mittelständische Unternehmen bei Beteiligungen achten

  • Gemeinsame Entwicklungsvorstellungen, kurz- und langfristige Ziele der Zusammenarbeit sorgfältig analysieren und im Vertrag formulieren.
  • Messbare Erfolge vertraglich festlegen: zum Beispiel Point of break-even, Skalierungen wie überregionaler Verkauf oder Vertrieb für verschiedene Anwendungsbereiche, Internationalisierung.
  • Im Kooperationsvertrag Anreize für die Gründer schaffen, an Bord zu bleiben: „Bad leaver / good leaver“-Regelungen sehen Verbesserungen oder Verschlechterungen bei der Bewertung der Anteile abhängig davon vor, wann das Management das Start-Up verlässt.
  • Exit-Szenarien, Zugriff auf Schutzrechte, Lizenzen und Eingriffsrechte klar definieren
  • Bei Co-Beteiligungsmodellen mit Finanzinvestoren müssen sich Mittelständler in den Verträgen dieselben Sonderrechte wie die übrigen Investoren sichern.

Dr. Christoph Winkler ist Rechtsanwalt und Managing Partner bei Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart.

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