Themenspecial August 2010

Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand

Von Andrea Martens

Chefs größerer mittelständischer Unternemen haben die betriebliche Altersversorgung (bAV) für sich und ihre Mitarbeiter schon vor Jahrzehnten entdeckt. Doch inzwischen steigt auch die Anzahl kleinerer Mittelständler mit betriebseigener Vorsorge. So kommt eine Studie des Marktforschungsinstituts Psychonomis zu dem Ergebnis, dass etwa die Hälfte aller Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern eines der fünf bAV-Modelle – in der Fachsprache Durchführungswege genannt – anbieten. Und selbst in der größten Krise haben die Firmen an ihrer bAV festgehalten, wie eine Untersuchung von HDI-Gerlin bei rund 800 Entscheidern aus dem Mittelstand zeigt. Laut der Studie zählt die Firmenrente sogar zu den wesentlichen Sozialleistungen in diesen Betrieben.

Die Ergebnisse überraschen nicht. In Zeiten, da sich die Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften schwierig gestaltet, ist eine attraktive bAV nahezu unverzichtbar. Zudem lassen sich mit allen fünf Modellen der Betriebsrente Steuern und Sozialabgaben sparen. Nicht zu unterschätzen sind außerdem die Motivationseffekte einer bAV sowie die Tatsache, dass die Vorsorgemodelle Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen binden. Andererseits lässt sich jedoch beobachten, dass in vielen mittelständischen Firmen immer noch Skepsis gegenüber der bAV besteht. Firmenlenker scheuen den Verwaltunsgaufwand, Mitarbeiter sehen das finanzielle Plus lieber sofort auf ihrem Konto – und nicht erst, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden. Und auch dort, wo bereits ein bestimmter Durchführungsweg installiert ist, besteht oft Unkenntnis hinsichtlich der Details.

Bei allen Vorteilen, die die unterschiedlichen bAV-Modelle Unternehmen, Chefs und Mitarbeitern bringen, dürfen aktuelle Risiken nicht übersehen werden. So sieht etwa das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) einen höheren Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen in der Bilanz vor. Dies führt dazu, dass die entsprechenden Summen aufgestockt werden müssen. Mögliche Lösungen, neue Wege für eine clevere bAV sowie Tipps, Tricks und Service rund um das Thema Betriebsrente finden Sie auf den folgenden Seiten.

Lesen Sie hierzu:

Krisenfeste bAV
Mit Rückdeckungspolicen sichern Firmenchefs und Führungskräfte ihre Altersversorgung für den Insolvenzfall.

BilMoG und Pensionsrückstellungen
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz schreibt für die Berechnung von Pensionsrückstellungen einen marktüblichen Abzinsungssatz vor. Das wird teuer. Doch es gibt Auswege.

Pensionszusagen richtig auslagern
Pensionsrückstellungen in der Bilanz bergen Risiken und drücken den Preis beim Firmenverkauf. So lagern Sie diese geschickt aus.

Pfiffige Unterstützungskasse
Wie jetzt auch mittelständische Unternehmer über die pauschal gedeckte Unterstützungskasse die Rente ihrer Mitarbeiter und gleichzeitig die eigene Firma finanzieren können.

Links und Service
Nützliche Checklisten, Tipps und Hintergrundmaterial zum Thema bAV



Themenspecial August 2010

Teure Transparenz

Das BilMoG schreibt für die Berechnung von Pensionsrückstellungen einen marktüblichen Abzinsungssatz vor. Das wird teuer. Doch es gibt Auswege.

von Andrea Martens

Wer schon einmal den Verkauf seines Unternehmens erwogen hat, weiß: Pensionsrückstellungen führen zu Diskussionen und mindern leicht den Kaufpreis. Das war schon so, als der Begriff Bilanzrechtmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, noch nicht zum Wortschatz deutscher Firmenlenker und Controller gehörte. In Kürze wird das Gesetz dazu führen, dass der Wert dieser Rückstellungen noch deutlicher zu erkennen ist. Dann wird klar: Viele Unternehmen haben zu wenig für ihre Pensionsverpflichtungen zurückgestellt.

Die meisten der neuen Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2010. „Nach Paragraf 253 HGB müssen Unternehmen für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz einen marktüblichen Abzinsungssatz verwenden“, erklärt Professor Klaus Hahn von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart. Diesen veröffentlicht die Bundesbank monatlich in einer Tabelle. Am Ende jedes Geschäftsjahres müssen Unternehmen den aktuell geltenden Zins wählen und ihn für die kommenden zwölf Monate auf die Rückstellungen in der Bilanz anwenden. Der Abzinsungssatz ist ein geglätteter Durchschnitt, der aus den Kapitalmarktzinsen der vergangenen sieben Jahre ermittelt wird.

Pensionsrückstellungen aufstocken

„Bislang haben die meisten Mittelständler in der Handelsbilanz einfach einen Abzinsungssatz von 6 Prozent gewählt“, sagt Hahn. Dies ist der Zins, den der Gesetzgeber für die Steuerbilanz vorsieht. Doch der Satz ist viel zu hoch: Die Beträge, die für die spätere Altersversorgung der Mitarbeiter angelegt werden, erwirtschaften schon lange keine Renditen von 6 Prozent mehr. Unternehmen müssen den Abzinsungssatz darum künftig einem aktuellen Marktzins anpassen. Dieser schwankt zwar, sicher ist aber, dass er regelmäßig deutlich unter 6 Prozent liegen wird. Experten gehen derzeit von 5,1 Prozent aus. Damit haben Unternehmen ein Problem: Die Pensionsrückstellungen müssen aufgestockt werden.

Der Paragraf 253 HGB stellt auf den Erfüllungsbetrag ab. Das ist die Summe, die einem Mitarbeiter mit Pensionszusage tatsächlich gezahlt werden muss, wenn er in Rente geht. Sofern seine Zusage gehaltsabhängig gestaltet ist, müssen laut BilMoG in der entsprechenden Rückstellung Gehalts- und Rententrends berücksichtigt werden.



Themenspecial August 2010

Wiederholen ist nicht gestohlen

Über pauschal gedeckte Unterstützungskassen finanzieren Konzerne schon lange die Renten ihrer Mitarbeiter – und sich selbst. Für Mittelständler war diese bAV-Variante aufgrund des hohen Verwaltunsgsaufwands bislang ungeeignet. Das hat sich geändert.

Von Andrea Martens

Volker Kitzelmann ist ein Mann der klaren Zahlen. Als sich der Finanzchef der Dieffenbacher GmbH & Co. KG Mitte 2007 auf die Suche nach einem geeigneten Modell für die betriebliche Altersversorgung (bAV) seiner Mitarbeiter machte, wollte er daher ein klares Modell. „Ich habe nach einem Konzept gesucht, bei dem jeder Mitarbeiter genau weiß, was mit seinem Geld passiert und was am Ende dabei rauskommt“, sagt Kitzelmann. In seiner Tageszeitung stieß er auf eine Anzeige. „Dort warb ein Anbieter für eine bAV, die über eine Art Unternehmenssparbuch finanziert wird“, erzählt Kitzelmann. „So etwas hatte ich mir vorgestellt.“
Dieses bAV-System kommt aus dem Hause Auxilion. Andere Anbieter wie die Private Akademie zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung GmbH (PA) bieten ähnliche Modelle an. In der Tat funktioniert diese bAV-Variante so einfach wie das gute alte Sparbuch. „Die Mitarbeiter verzichten monatlich auf einen Teil ihres Gehalts und zahlen den entsprechenden Betrag in ihre bAV ein“, sagt Auxilion-Vorstand Joachim Bangert.

Garantie vom ersten Euro an

Anders als eine Versicherung belegt der Arbeitgeber die geleisteten Summen jedoch mit keinerlei Kosten. Damit bezieht sich der fixe Garantiezins, der bei Dieffenbacher bei 4,5 Prozent liegt, auf die gesamten Bestandteile der Entgeltumwandlung – vom ersten Euro an. Neben dem monatlichen Beitrag können die Mitarbeiter jederzeit auch zusätzliche Sonderzahlungen leisten. „Es gefällt mir, dass das System einfach, sicher und transparent ist“, sagt Kitzelmann. Nach der Formel „eingezahlte Beträge × Zins × Laufzeit“ könne sich jeder bAV-Teilnehmer den aktuellen Wert seiner Altersversorgung selbst ausrechnen. Außerdem wird dieser auch jedes Jahr auf einem Kontoauszug ausgewiesen. Die neue Regelung kommt aber auch dem Unternehmen selbst zugute. „Da die Summen aus der Entgeltumwandlung im Unternehmen verbleiben, können wir mit dem Geld arbeiten“, sagt Kitzelmann. So können Unternehmen etwa angfristige Verbindlichkeiten ablösen und sich unabhängiger von Banken machen. „Zudem ist es durch die zusätzliche Liquidität möglich, Skonti wahrzunehmen.“ Unternehmen würden durch die bAV im eigenen Haus auch in die Lage versetzt, etwa auf teures Mezzanine-Kapital zu verzichten oder sehr lange Zahlungsziele zu gewähren. „Das kann entscheidend sein“, sagt Kitzelmann.



Themenspecial August 2010

Tick, tick, tick

Rund 85 Prozenzt der deutschen Unternehmen halten ihre Pensiosnzusagen in den eigenen Büchern. Das drückt den Preis beim Firmenverkauf und birgt hohe Risiken. Denn: Die Rückstellungen sind meist viel zu niedrig kalkuliert. Eine Ausfinanzierung ist zwar teuer, aber sie lohnt sich langfristig.

Von Andrea Martens

Vom tagtäglichen Stress in der Firma hatte Uwe Weber irgendwann genug. Mehr Zeit und mehr Ruhe, das war es, was der 61-Jährige Unternehmer nach 30 Jahren anstrebte. Seinen Betrieb wollte er zu einem guten Preis verkaufen. Daher entschärfte er seine Bilanz. Vor gut 25 Jahren hatte Weber seinen Führungskräften Pensionszusagen gemacht. „Die Rückstellungen dafür hätten den Kaufpreis gedrückt, deshalb habe ich sie ausgelagert“, sagt der Geschäftsführer. Entschieden hat er sich für einen Pensionsfonds mit Garantiezins.

BilMoG zeigt die Finanzlöcher

Wie Weber geht es derzeit vielen Mittelständlern. Laut einer Untersuchung der Beratungsgesellschaft Watson Wyatt Heissmann von 300 Pensionsplänen bei 250 Unternehmen sind 85 Prozent der Direktzusagen immer noch innenfinanziert. Dabei ist längst klar, dass vor allem Zusagen aus den Siebziger- und Achtzigerjahren mit einem zu hohen Rechnungszins von 6 Prozent kalkuliert sind. „Die Rückstellungen fallen daher viel zu niedrig aus“, sagt Ludwig Schöninger, Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV) bei der Commerzbank. Noch deutlicher sichtbar wird das Finanzierungsloch ab 2010, wenn das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) einen marktüblichen Zins zur Berechnung der Rückstellungen in der Handelsbilanz vorschreibt (siehe MuM 10/2009). Spätestens dann wird es nicht nur für Verkaufswillige Zeit, sich Gedanken über eine Ausfinanzierung ihrer Direktzusagen zu machen. „Andernfalls kommt es zu einem extremen Bilanzsprung, wenn die Renten eines Tages gezahlt werden müssen, die Gelder dafür aber nicht vorhanden sind“, sagt Schöninger. Eine tickende Zeitbombe.



Themenspecial August 2010

Service, Tipps und Links

MuM-Checklisten zur Aulagerung von Pensionszusagen und zur rückgedeckten Unterstützungskasse finden Sie hier:
MuM-Schnellcheck

Umfangreiche Informationen über alle Durchführungswege sowie eine klare Darstellung aller rechtlichen und steuerlichen Details bietet die bAV-Plattform: bAV-Plattform



Themenspecial August 2010

Schutz für den Ernstfall

Viele Unternehmer zweifeln an der Insolvenzsicherheit ihrer betrieblichen Altersversorgung. Tatsächlich stehen hohe Pensiosnzusagen von Führungskräften und Gesellschafter-Geschäftsführern im Feuer. Doch es gibt Lösungen.

Von Andrea Martens

Es war am Tag der Lehman-Pleite, als Silke Dorn (Name von der Redaktion geändert) bewusst wurde, dass sicher geglaubte Wahrheiten nicht mehr gelten müssen. Von da an dachte die Geschäftsführerin einer Maschinenfabrik in Niedersachsen viel über Sicherheit nach. „Dass wir in die größte Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg schlittern würden, habe ich damals noch nicht kommen sehen“, erinnert sie sich. Dennoch hatte sie schnell das Gefühl, dass sie ihr Unternehmen auf alle Eventualitäten vorbereiten sollte. So kam es, dass sich die Firmenchefin zum ersten Mal seit langer Zeit auch intensive Gedanken über die betriebliche Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter machte. Ebenso wie über ihre eigene.

„Ich habe keineswegs mit einer Insolvenz des Unternehmens gerechnet“, sagt Dorn. „Aber ich habe auf einmal gemerkt, dass Teile unserer bAV im Ernstfall nicht sicher wären.“ Wie viele mittelständische Unternehmen hat auch Dorns Firma für ihre Mitarbeiter Direktversicherungen abgeschlossen. Zwei Führungskräfte und Dorn selbst haben Pensionszusagen, für die das Unternehmen Rückstellungen bildet. „Um die Direktversicherungen habe ich mir keine Sorgen gemacht, die sind sicher“, sagt die Gesellschafter-Geschäftsführerin. „Aber mir fiel plötzlich auf, dass die Pensionszusagen überhaupt nicht insolvenzgeschützt waren.“

Unsichere Pensionszusagen

Viel ist seit dem Beginn der Krise über die Insolvenzsicherheit der unterschiedlichen bAV-Modelle spekuliert worden. Doch nur eine Variante steht wirklich im Feuer: die Pensionszusage für hochbezahlte Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer. „Die anderen Durchführungswege sind immer noch gut geschützt“, erklärt bAV-Berater Christian Schumbert von Watson Wyatt Heissmann. Für Pensionszusagen müssen Firmenlenker grundsätzlich zwar auch Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) bezahlen. Abgesichert sind die späteren Renten aber nur bis zu einer Höhe von 7.560 Euro monatlich. „Das mag sich nach einer ungewöhnlich hohen Summe anhören“, sagt Unternehmerin Dorn. „Aber wir haben Führungskräfte, die seit 30 Jahren in der Firma sind, und in den Siebzigerjahren waren so hohe Zusagen keine Seltenheit.“ Vollkommen ungeschützt sind die Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Diese werden vom PSV in keiner Höhe abgesichert: Im Fall der Firmenpleite darf der Insolvenzverwalter direkt auf das Geld zugreifen.



ältere Beiträge

Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand

lesen


Aktuelle Ausgabe


Hintergrund

Zum MuM-Cheftest

Im wilden Afrika

Verrechnungspreise

Geschäftswagen

Verpackung


MuM-Beilage

Unternehmer im Fokus


Deutscher Bürgerpreis

Deutscher Bürgerpreis für Mittelständler: In der Kategorie „Engagierte Unternehmer“ werden Inhaber von
(Familien-)Unternehmen gesucht, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft starkmachen.

Jetzt bewerben!

www.deutscher-buergerpreis.de


wir – Das Magazin für Unternehmerfamilien

_