Reverse-Charge-Verfahren
Für die Eigenschaft als "im Ausland ansässiger Unternehmer" ist ausschließlich der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit entscheidend. Der private Wohnsitz spielt keine Rolle. Der Europäische Gerichtshof gab damit einem Unternehmer Recht, der sein Unternehmen nach Österreich...