EU-Mobilitätsrichtlinie kommt
Arbeitgeber müssen bei Betriebsrente mit Mehrkosten rechnen
WER IN EIN anderes EU-Land umzieht und dort arbeiten will, muss bislang in Kauf nehmen, dass er in seinem Heimatland bis dahin erworbene betriebliche Rentenansprüche zum Teil verliert. Der europäische Gesetzgeber will dies in der EU-Mobilitätsrichtlinie ändern, die Deutschland bis 2018 umsetzen...