Ohne vertragliche Arbeitszeitregelung gilt die 40-Stunden-Woche
Wenn vertraglich nicht anders festgelegt, gilt für in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden. Sollte der...
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