Prämie für Streikbrecher
DAS BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) hat die Arbeitgeberseite im Arbeitskampf gestärkt. Die Richter haben nichts gegen Anreizprämien einzuwenden, um Arbeitnehmer von der Teilnahme an einem Streik abzuhalten. Was Arbeitgeber dennoch beachten sollten, erklärt Fachanwältin Angela Emmert.