Visumsfreiheit ungleich Bürokratiefreiheit
Für Einsätze bei Kunden im EU-Ausland müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter melden. Wann und wie, hängt vom Zielland ab.
Die Fragen stellte Katharina Schnurpfeil
EINES DER HÖCHSTEN GÜTER der EU ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jeder soll in demjenigen Mitgliedsland arbeiten können, in dem er möchte, beschlossen einst die Gründerväter und -mütter der Europäischen Union. Mittlerweile ist das gelebte Praxis:...