Bundesarbeitsgericht: Bei Einführung einer Headset-Pflicht hat der Betriebsrat mitzureden
Ein Headset-System, mit dem Gespräche unter Beschäftigten mitgehört werden können, ist als Überwachungseinrichtung mitbestimmungspflichtig.
Ein Headset-System, mit dem Vorgesetzte Gespräche unter Beschäftigten mithören können, ist als technische Überwachungseinrichtung mitbestimmungspflichtig. Im konkreten Fall hatte ein Betriebsrat vor dem BAG trotzdem das Nachsehen.