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Bayern gibt grünes Licht: Gemeinnützige Stiftungen dürfen Startups finanzieren

| Markt und Mittelstand Redaktion

Bayern gibt Stiftungen grünes Licht für VC – 100 Mrd. Euro Kapital könnten folgen.

Illustraton mit bayerischer Flagge, einem Stiftungsgebäude, einem Sparschwein und $
Bayern öffnet Stiftungsvermögen für Startups. (Foto: MuM ki-generiert by chatgpt)

28.7.2025 - Markt und Mittelstand

Bayern öffnet den Weg für Stiftungen, in Venture Capital zu investieren – und sendet damit ein Signal mit Sprengkraft: Ab sofort dürfen gemeinnützige Stiftungen bis zu fünf Prozent ihres Vermögens in Risikokapitalfonds stecken, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Der Beschluss vom 23. Juli 2025 könnte zum Gamechanger für die deutsche Startup-Finanzierung werden. Nicht durch Worte, sondern durch Kapital.

Rechtssicherheit ersetzt Stillstand

Was bislang eine juristische Grauzone war, wird nun zum rechtlich abgesicherten Investitionsspielraum. Denn: Wer als Stiftung bislang in Startups investieren wollte, riskierte steuerliche Nachteile oder sogar den Verlust der Gemeinnützigkeit. Bayern schafft nun klare Spielregeln, gekoppelt an eine Obergrenze von fünf Prozent des Stiftungskapitals. Und zwingt damit niemanden – aber ermutigt viele.

Michael Brehm, General Partner bei Redstone, spricht laut „Sifted.eu“ von einem „komplett spielverändernden“ Schritt, der ein „starkes politisches Signal“ sendet. Kein Appell an andere – sondern ein staatlicher Einstieg in ein Problemfeld, das bislang anderen überlassen wurde.

Kapitallücke in Europa – und die stille Hoffnung

Die Entscheidung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Während in den USA und Skandinavien Stiftungen und Pensionsfonds seit langem als Kapitalgeber für Tech- und DeepTech-Startups fungieren, hinkt Europa bei der Mobilisierung privaten Kapitals hinterher.

Studien gehen davon aus, dass allein in Europa 100 Milliarden Euro mobilisierbar wären, wenn nur ein Prozent des institutionellen Kapitals in Startups fließen würde. Das bayerische Modell könnte hier zum Blueprint für eine europäische Kapitalstrategie werden – wenn andere mitziehen.

Streuung statt Spekulation

Das Konzept beruht nicht auf blindem Optimismus, sondern auf Risikodiversifikation: Stiftungen sollen nicht in einzelne Startups investieren, sondern in breit aufgestellte VC-Fonds oder Dachfonds, die das Kapital auf viele Beteiligungen verteilen. So wird nicht nur das Risiko begrenzt, sondern auch der Zugang zu professionellem Fondsmanagement geschaffen.

Beispielrechnung: Bei 350 Millionen Euro Stiftungskapital entsprechen drei Prozent etwa 10 Millionen Euro, die auf mehrere Fonds verteilt werden können – mit potenziell hunderten Startups im Portfolio.

„Bayern hat gerade einen mächtigen Präzedenzfall für den Rest Deutschlands und Europas geschaffen“, erklärt Olaf Jacobi, Managing Partner bei Capnamic Ventures, laut „Sifted.eu“. „Dieser Meilenstein beweist, was möglich ist, wenn zukunftsorientierte Politik und das VC-Ökosystem Hand in Hand auf eine stärkere Zukunft hinarbeiten.“.

Signal für ganz Deutschland

Ein Bundesland allein kann keinen Markt transformieren. Aber es kann Impulse setzen. Wenn Bayern den Anfang macht und andere Länder zögern, droht eine neue regionale Ungleichheit in der Innovationsfinanzierung.

Ein Beispiel für die Wirksamkeit stiftungsgetriebener Innovation ist bereits sichtbar: Die Dieter Schwarz Stiftung (Lidl) finanzierte nicht nur das deutsche KI-Startup Aleph Alpha, sondern auch einen KI-Campus in Heilbronn. Wenn solche Konstellationen in Bayern nun zum Modell werden, wächst der Standortvorteil – auch im internationalen Vergleich.

Kein Geld ohne Kompetenz

Doch Kapital allein reicht nicht. Der Erfolg des neuen Modells hängt davon ab, ob Stiftungen sich das notwendige Know-how aneignen – oder sich mit erfahrenen Fondsmanagern zusammentun. Die Politik hat geliefert, jetzt ist die operative Umsetzung gefragt: Anlagerichtlinien anpassen, Strategien entwickeln, Netzwerk aufbauen.

Startups wiederum sollten sich auf eine neue Investorengruppe einstellen – mit anderen Entscheidungswegen, anderen Fragen und einer anderen Geschwindigkeit. Das „Stiftungs-Venture-Capital“ dürfte konservativer agieren – aber nicht weniger wirksam sein.

Fazit: Finanzierung statt Flucht

Deutschland leidet nicht an Ideen, sondern an Investoren. Der bayerische Beschluss ist ein realistischer, steuerrechtlich fundierter Versuch, genau hier anzusetzen. Er schafft Rechtssicherheit für Impact-orientierte Kapitalgeber und öffnet ein lange versperrtes Tor – für mehr Wachstumskapital, mehr Standortbindung und eine echte Kapitalstrategie für den Innovationsstandort Deutschland.

Bayerns Stiftungsbeschluss auf einen Blick

Was ist neu?

  • Bayern erlaubt gemeinnützigen Stiftungen seit Juli 2025, bis zu 5 % ihres Vermögens in Venture-Capital-Fonds zu investieren – ohne Verlust der Gemeinnützigkeit. Ein rechtlich abgesicherter Spielraum ersetzt die bisherige Grauzone.

Bedeutung für den Startup-Markt

  • Struktureller Wendepunkt: Erstmals öffnet sich eine systemrelevante Kapitalquelle für Startups in der Wachstumsphase (Later-Stage).

  • Signalwirkung über Bayern hinaus: Der Beschluss kann zum Blueprint für eine nationale oder EU-weite Regelung werden.

Potenzielles Kapitalvolumen

  • 100 Mrd. Euro könnten laut Studien europaweit mobilisiert werden, wenn 1 % des institutionellen Kapitals in VC fließt. Beispielrechnung: Bei 350 Mio. Euro Stiftungskapital wären 10 Mio. Euro VC-Investitionen möglich – gestreut über Hunderte Startups.

Vorteile für Stiftungen

  • Diversifikation statt Einzelrisiko: Investiert wird nicht direkt in Startups, sondern in breit aufgestellte VC-Fonds.

  • Erhalt der Gemeinnützigkeit: Klar definierte rechtliche Grenze schützt vor steuerlichen Nachteilen.

  • Professionelles Management: Zusammenarbeit mit erfahrenen Fondsmanagern sichert Know-how und Auswahlqualität.

Wirkung auf den Innovationsstandort Deutschland

  • Standortbindung: Mehr Kapital aus dem Inland reduziert Abhängigkeit von US- oder asiatischen Investoren.

  • Technologische Souveränität: Ermöglicht Wachstum „made in Germany“ – insbesondere im DeepTech- und KI-Bereich.

  • Vorbildfunktion: Die Dieter-Schwarz-Stiftung (Lidl) hat es mit Aleph Alpha und dem KI-Campus in Heilbronn vorgemacht.

FAQ zum bayerischen Stiftungsbeschluss

Mit der Öffnung von Stiftungsvermögen für Venture-Capital-Investitionen hat der Freistaat Bayern einen finanzpolitischen Schritt vollzogen, der weit über die Landesgrenzen hinaus Wirkung entfalten könnte. Was das für Startups, Stiftungen und andere Bundesländer bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum ist der bayerische Beschluss für den deutschen Startup-Markt relevant?

  • Weil er eine strukturelle Kapitalquelle erschließt, die bislang weitgehend ungenutzt blieb. Stiftungen dürfen künftig bis zu fünf Prozent ihres Vermögens in Venture-Capital-Fonds investieren, ohne den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Das betrifft ein Vermögensvolumen in zweistelliger Milliardenhöhe. Gerade für technologieorientierte Wachstumsunternehmen, die in späteren Finanzierungsrunden (ab etwa 50 bis 100 Millionen Euro) bislang oft auf ausländisches Kapital angewiesen waren, entsteht dadurch neue Finanzierungsoption.

Wie lässt sich das Risiko für Stiftungen begrenzen?

  • Indem Investitionen nicht direkt in einzelne Startups, sondern in professionell verwaltete, breit gestreute Fonds erfolgen. Dachfonds oder spezialisierte VC-Vehikel ermöglichen eine risikodiversifizierte Anlage, die einzelnen Ausfällen gegenüber resilienter ist. Zudem agieren viele Fondsmanager mit etablierten Prüfprozessen und Zugriff auf Co-Investoren, was die Qualität der Portfoliounternehmen steigert.

Welche Wirkung ist auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Startups zu erwarten?

  • In erster Linie könnte der Zugang zu Kapital aus dem Inland verbessert werden. Gerade in der Wachstumsfinanzierung, also jenseits der Seed-Phase, ist Deutschland bisher auf internationale Investoren angewiesen. Mit dem neuen Kapital können junge Unternehmen ihre Expansion stärker aus eigener Kraft oder mit nationaler Unterstützung realisieren – ein wichtiger Schritt, um den Verlust technologischer Souveränität zu vermeiden und Wertschöpfung im Land zu halten.

Was bedeutet der Vorstoß für andere Bundesländer?

  • Die Maßnahme hat Signalwirkung. Sollten andere Länder keine vergleichbaren Regelungen schaffen, könnte sich eine Verlagerung innovativer Gründungen nach Bayern verstärken – insbesondere dann, wenn Kapitalverfügbarkeit zum entscheidenden Standortkriterium wird. Eine einheitliche bundesweite Regelung wäre aus Sicht der Chancengleichheit und des gesamtwirtschaftlichen Interesses wünschenswert.

Welche Schritte sollten Stiftungen jetzt prüfen?

  • Überarbeitung der Anlagerichtlinien, um den neuen Spielraum zu nutzen

  • Prüfung geeigneter Fondsanbieter mit Erfahrung im gemeinnützigen oder institutionellen Bereich

  • Aufbau von internem Know-how oder Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern

  • Entwicklung eines Investmentkonzepts, das zur jeweiligen Stiftungssatzung und Risikostruktur passt

Der Schritt verlangt keine überhasteten Entscheidungen – wohl aber eine strukturierte, verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit den neuen Möglichkeiten.

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