Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch
Verfällt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub automatisch nach drei Jahren? Nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht tatsächlich in die Lage versetzt hat, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof. Was für Arbeitgeber daraus folgt.