Ladenbesitzer können die Miete mindern, wenn das Geschäft durch einen Lockdown betroffen ist. Damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Textilhändler Kik grundsätzlich Recht gegeben. Beide Seiten - Mieter und Vermieter - seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie belastet, keine Seite trage allein die Verantwortung, urteilte der BGH