BGH bestätigt: Käufer zahlt nur halbe Courtage, wenn Makler auch den Verkäufer vertritt
Wird ein Makler beim Verkauf eines Einfamilienhauses für Käufer und Verkäufer tätig, ist die Maklerprovision hälftig zu teilen, bestätigte der BGH
Wird ein Makler beim Verkauf eines Einfamilienhauses für Käufer und Verkäufer tätig, ist die Maklerprovision hälftig zu teilen, bestätigte der Bundesgerichtshof.