Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Recht und Steuern > Arbeitsrecht

Drohender Urlaubsverfall: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter informieren

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber informieren, wie viele Urlaubstage ihnen noch zur Verfügung stehen, wann diese verfallen und aktiv dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen. Angaben dazu im Arbeitsvertrag oder in Aushängen am schwarzen Brett sind nicht ausreichend.

Das Urteil: 


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2019 die Pflichten des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung konkretisiert. Damals hatte ein Arbeitnehmer 51 Tage Resturlaub der vorherigen zwei Jahre eingeklagt. Eine abschließende Entscheidung erging nicht, doch äußerte sich das BAG ganz klar zur Mitwirkung des Arbeitgebers.

Die Begründung: 


Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer korrekt auf den möglichen Urlaubsverfall hinweisen. Nachdem 2018 schon der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „konkret“ auf noch bestehenden Urlaub hinweisen muss, verfällt ungenutzter Resturlaub nicht mehr automatisch.

 

Die Rechtsfolgen:

 

Unklar war bisher, wie dieser Hinweis genau zu erfolgen hat und was er enthalten muss, damit ungenutzter Resturlaub tatsächlich zum Jahresende oder im Übertragungsfall am 31. März des Folgejahres verfällt. Das hat das BAG nun geregelt. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in Textform, also zum Beispiel per E-Mail mitteilen, wie viele Urlaubstage ihm im Kalenderjahr zustehen, ihn auf die für die Urlaubsnahme geltenden Fristen hinweisen, ihn auffordern, seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu beantragen, und ihn darüber belehren, dass ungenutzter Resturlaub sonst verfällt. Abstrakte Angaben im Arbeitsvertrag, in Merkblättern, in Betriebsvereinbarungen, am schwarzen Brett oder in Gehaltsabrechnungen sind hierfür nicht ausreichend.

(Kopie 2)

Kristin Frohne ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte in Frankfurt. Sie ist spezialisiert auf das Thema Arbeitsrecht.

Ähnliche Artikel