Bei fertigverpackter Leberwurst zählen Hülle und Verschlussclip mit zur Füllmenge
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass nicht essbare Hüllen und Verschlussclipse zur Füllmenge von fertigverpackter Leberwurst gehören.
Dürfen bei 130 Gramm Leberwurst 2,3 Gramm auf nicht essbare Verpackung entfallen? Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Wursthüllen und Verschlussclipse zur Füllmenge von fertigverpackter Leberwurst gehören.