Haben Teilzeitkräfte grundsätzlich Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Überstundenzuschläge dürfen nicht per se vom Überschreiten der regelmäßigen Vollzeit-Arbeitszeit abhängig gemacht werden, so das Bundesarbeitsgericht.
Teilzeitkräften dürfen Überstundenzuschläge nicht ohne Grund verwehrt werden. Eine Regelung, die Zuschläge vom Überschreiten der regelmäßigen Vollzeit-Arbeitszeit abhängig macht, erklärte das Bundesarbeitsgericht für unwirksam.