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Recht und Steuern > Wirtschaftsweise

Gerecht oder gefährlich? Wie die Erbschaftsteuer-Reform den Mittelstand trifft

| Markt und Mittelstand Redaktion

Erbschaftsteuer-Reform: Die Wirtschaftsweisen wollen Privilegien für Betriebsvermögen streichen. Was bedeutet das für Familienunternehmen, Mittelstand und Unternehmensnachfolge? Chancen, Risiken und Milliardenfolgen im Überblick.

Aktenordner und Finanzdokumente auf einem Besprechungstisch, zwei Personen arbeiten daran.
Besprechung von Finanzunterlagen: Die Erbschaftsteuer-Reform trifft vor allem Mittelstand und Familienunternehmen. (Foto: shutterstock)

Die Wirtschaftsweisen fordern eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer. Ausnahmen für Betriebsvermögen sollen weitgehend fallen – ein Signal für mehr Steuergerechtigkeit, aber auch ein Risiko für Familienunternehmen.

13.11.25 von Markt und Mittelstand Redaktion

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) legt im Jahresgutachten 2025/26 eine umfassende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor. Ziel: eine gerechtere Besteuerung aller Vermögensarten und gleichzeitig ein Signal zur Stärkung der Staatseinnahmen sowie zur Eindämmung von Vermögensungleichheit.

Der Gutachterkreis macht klar: In Deutschland erfolgt die Besteuerung von Vermögen beim Übergang durch Erbschaft oder Schenkung nicht gleichmäßig. Insbesondere Betriebsvermögen wird durch Verschonungsregelungen stark begünstigt, sodass große Unternehmensnachlässe mitunter nur vergleichsweise gering besteuert werden. Parallel dazu ist die Vermögensungleichheit im europäischen Vergleich hoch: Der Anteil des Vermögens, der auf Erbschaften und Schenkungen entfällt, wird auf 30 bis 50 Prozent geschätzt.

Freibeträge neu denken: Lebensfreibetrag statt Wiederholung

Vier von fünf Ratsmitgliedern plädieren dafür, die Begünstigungen für Betriebsvermögen deutlich zu reduzieren. So soll unter einer Größe von 26 Millionen Euro der Verschonungsabschlag deutlich gekürzt werden. Für Vermögen über dieser Grenze wird vorgeschlagen, die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ ganz abzuschaffen oder zumindest erheblich einzuschränken. Damit geht der Rat über Symbolik hinaus: Er fordert nicht nur eine Diskussion über Steuer- oder Freibeträge, sondern konkrete strukturelle Änderungen im System der Erbschaftsteuer.

Ein weiterer zentraler Vorschlag betrifft die Freibeträge: Statt wie bisher wiederholte Freibeträge alle zehn Jahre einzuräumen, plädieren die Wirtschaftsweisen für einen einmaligen Lebensfreibetrag – also eine Gesamtfreibetragsgrenze über alle erhaltenen Vermögensübertragungen hinweg. Diese Änderung würde Gestaltungsspielräume bei Übertragungen einschränken und die Steuerbemessung stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichten.

Liquidität sichern – aber Gegenfinanzierung fordern

Die Ratsmehrheit weist darauf hin, dass eine unmittelbare Abschaffung von Begünstigungen nicht zulasten der Unternehmensliquidität gehen darf. Daher soll die Steuerzahlung großzügiger gestundet werden können, um Unternehmen nicht zur Veräußerung oder Auflösung zu zwingen. Gleichzeitig sehen die Ökonomen Mehreinnahmen in Milliardenhöhe: Eine Studie des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) taxiert die möglichen Mehreinnahmen auf jährlich etwa 7,8 Milliarden Euro.

Nicht alle Mitglieder teilen den Reformkurs. So lehnt Ratsmitglied Veronika Grimm eine solche Reform ab: Angesichts der schwachen privaten Investitionstätigkeit und der geringen Wachstumsaussichten erscheine ein solcher Vorschlag – so Grimm – „geradezu fahrlässig“. Der Konflikt zwischen Grimm und dem Ratskollegen Achim Truger wurde bei der Pressekonferenz deutlich: Truger betonte, man spreche die Probleme an, Grimm verwies auf die Gefahr einer Investitionsflaute durch höhere Belastungen.

Politische Bedeutung – und Risiken für Familienunternehmen

Die Vorschläge des Rats treffen einen heiklen Punkt: Die aktuellen Regelungen sollen Familienunternehmen bei der Nachfolge schützen – durch weitreichende Steuerbefreiungen bei Betriebsübertragungen. Werden diese Privilegien nun stark eingeschränkt, steht die Nachfolge vieler Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnet der Reformvorschlag eine politische Debatte über Gerechtigkeit und Verteilung – zwischen Erben großer Vermögen und Beschäftigten im Mittelstand. Der Rat fordert, die Abgabe stärker nach Leistungsfähigkeit auszurichten.

Ob und wie diese Vorschläge umgesetzt werden, hängt von politischer Mehrheitsbildung ab. Die Opposition wie auch Teile der Regierung reagieren unterschiedlich. Während die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag die Empfehlungen als „richtiges und wichtiges Signal“ begrüßt und die Begünstigungen für große Unternehmenserben infrage stellt, besteht bei der Regierungskoalition Unsicherheit darüber, wie weit der Schutz für Unternehmensnachfolgen gewährleistet bleibt. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Frage der Gleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen anhängig hat – ein Urteil könnte die Reform not- oder zumindest beschleunigen.

Fazit: Reformdruck wächst – der Mittelstand steht vor neuen Herausforderungen

Der Vorschlag des Sachverständigenrats ist klar: Die Erbschaftsteuer soll nicht länger ein Schlupfloch für großen Unternehmens- und Vermögensnachlass sein, sondern stärker an der Leistungsfähigkeit orientiert. Zugleich soll der private Vermögensaufbau bei breiten Schichten gefördert werden – etwa durch ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot, wie im Gutachten vorgeschlagen.

Für Unternehmen bedeutet das: Mehr Planungsdruck, weniger steuerliche Privilegien – und für die Politik: Der Reformbedarf ist nicht länger abstrakt, sondern konkreter denn je. Doch entscheidend bleibt: Wird die Reform so gestaltet, dass Nachfolgen gesichert und Investitionen nicht gebremst werden? Die Antwort steht noch aus – mit hoher Wahrscheinlichkeit aber in den kommenden Monaten auf der Agenda.

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