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Finanzierung > Fördermittel beantragen

Förderbekanntmachungen High Tec bis Jan 2025

Unternehmen aufgepasst! Bund und Länder investien in zukunftsweisende Technologien und fördern diverse High-Tech-Digitalisierungsprojekte sowie Grüne Technologien. Wir stellen Ihnen heute drei neue Projekte vor.

Künstliche Intelligenz am Mikroskop
(Foto: shutterstock)

Rahmenbedingungen

  • Projektskizzen zu den Forschungsprojekte können im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) bis zum 27. Februar 2025 eingereicht werden.
  • Die Höhe der Förderung hängt vom Projektschwerpunkt ab. 
  • Informationsveranstaltung: am 16. Januar 2025  in Form eines Webinars.

Künstliche Intelligenz – Data Science

Gefördert werden Innovationen im Bereich Datenanalyse, Data Science und Künstliche Intelligenz, welche die Digitalisierung u. a. von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen in bayerischen Unternehmen vorantreiben und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen. Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2028.  Zum Volltext der Bekanntmachung: hier klicken.

Kommunikationsnetze der Zukunft

Bundesweit: Erforschung von Universum und Materie – ErUM

Mit dem Rahmenprogramm „Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und zielt auf Fortschritte im Umgang mit großen und komplexen Datenmengen.

 

IT-Sicherheit

Gefördert werden Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2028. Zum Volltext der Bekanntmachung: hier klicken.

Neue Hightech-Digitalisierungsprojekte

Das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert wieder neue Hightech-Digitalisierungsprojekte. Die aktuellen Schlüsselbereiche sind: Künstliche Intelligenz (KI), IT-Sicherheit, Kommunikationsnetze und elektronische Systeme, Prozesstechnologien. Dabei werden alls Hightech-Felder abgedeckt: KI, Robotik, 5G/6G, Quantentechnologien, Chip-Design.

Gefördert werden in Bayern

  • Elektronische Systeme und Prozesstechnologien: Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2028. Ein Projektvorschlag besteht aus einer Projektskizze mit einer maximalen Länge von 15 Seiten und dem Formular, das betriebswirtschaftliche Angaben zum jeweiligen Unternehmen sowie dessen Verwertungsperspektiven enthält. Zum Volltext der Bekanntmachung: hier klicken.
  • Innovationen im Bereich Datenanalyse, Data Science und Künstliche Intelligenz, welche die Digitalisierung u. a. von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen in bayerischen Unternehmen vorantreiben und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen. Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2028.  Zum Volltext der Bekanntmachung: hier klicken.
  • innovative Kommunikationstechnologien, welche die Digitalisierung in Bayern vorantreiben und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen sowie zur technologischen Souveränität Deutschlands und Europas beitragen. Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2028.  Zum Volltext der Bekanntmachung: hier klicken.
  • Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2028. Zum Volltext der Bekanntmachung: hier klicken.

Rahmenbedingungen:

  • Projektskizzen zu den Forschungsprojekte können im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) bis zum 27. Februar 2025 eingereicht werden.
  • Die Höhe der Förderung hängt vom Projektschwerpunkt ab. 
  • Informationsveranstaltung: am 16. Januar 2025  in Form eines Webinars.

7 Bundesländer: Förderhöhe 150 Mio Euro je Unternehmen, in bestimmten Fällen auch 200 Mio Euro

Bundesregierung fördert mit milliardenschwerem Gesamtprogramm den Umstieg auf grüne Technologien in Kohleregionen. Bei Interesse Projektskizzen bis zum 6. Dezember 2024 einreichen.

Die Bundesregierung unterstützt ab sofort Unternehmensinvestitionen in Kohlerevieren und an strukturschwachen Kraftwerksstandorten, die in die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Nutzung und Speicherung von CO₂ fließen. Der politisch beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung stellt die Reviere und die betroffenen Kraftwerksstandorte vor besondere Herausforderungen. Daher fördert die Bundesregierung die betroffenen Regionen, unter anderem bei, Ausbau und der Ansiedlung neuer Produktionsstätten. Die Förderbekanntmachung ergänzt die jüngst novellierte „STARK“-Förderrichtlinie für die Förderkategorie „Transformationstechnologien“ und ruft zum Einreichen von Projektskizzen auf. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesländern. Betroffen sind die Bundesländer

  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Saarland
  • Niedersachsen
  • Thüringen

Unternehmen können bis zum 6. Dezember 2024 Projektskizzen einreichen, die in enger Abstimmung mit den Bundesländern ausgewählt werden.

STARK – zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten – ist derzeit mit rd. 2,8 Mrd. € die größte Bundesmaßnahme für Kohlereviere und strukturschwache Kohlekraftwerksstandorte. Ein Teil davon soll in die neue Fördermöglichkeit fließen. Sie wird aus den bis zu 41,09 Mrd. € finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken unterstützt. Die Förderhöhe beträgt normalerweise 15 Prozent der beihilfefähigen Kosten, maximal 150 Mio. EUR je Unternehmen in Deutschland. Sie kann auf 20 Prozent in bestimmten strukturschwachen Gebieten und bei kleinen bzw. mittleren Unternehmen um jeweils weitere 20 bzw.10 Prozentpunkte, bei einer Maximalfördersumme von 200 Mio. EUR, erhöht werden.

Bundesweit: Erforschung von Universum und Materie – ErUM

Mit dem Rahmenprogramm „Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und zielt auf Fortschritte im Umgang mit großen und komplexen Datenmengen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den Themenfeldern

  • Software und Algorithmen mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen
  • Forschungsdatenmanagement
  • föderierte Digital­infrastrukturen  im Bereich von Big und Smart Data

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Teil eines Verbunds gefördert werden. Mindestens einer der Verbundpartner muss eine Hochschule sein und die Beteiligung des Unternehmens muss für das Erreichen des Vorhabenziels unerlässlich sein. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF als Projektträger beauftragt: DESY Projektträger 22603 Hamburg  Telefon: 040/8998-3702 Telefax: 040/8994-3702 E-Mail: pt@desy.de. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen oder beim Projektträger angefordert werden. Die Vorhabenbeschreibung als Anlage zum förmlichen Förderantrag muss in englischer Sprache verfasst sein. Förmliche Förderanträge sind bis spätestens 15. Januar 2025 unter Nutzung des Antragssystems „easy-Online“ vorzulegen.

Allianz Industrie 4.0 Award Baden-Württemberg - bis 17.3.2025

Mit dem Allianz Industrie 4.0 Award Baden-Württemberg werden herausragende Unternehmen ausgezeichnet, die mit exzellenten Digitalisierungslösungen, hochinnovativen Entwicklungen und ganzheitlichen Transformationsprojekten die Innovationskraft in Baden-Württemberg demonstrieren.

Bewerbungsfrist ist der 17. März 2025.

„Innovative Vorreiterunternehmen setzten auf ganzheitliche Digitalisierungsstrategien in ihren Unternehmen, um agil, resilient und wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wichtig ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auf ihrem Weg der digitalen Transformation zu begleiten und Innovationsimpulse zu setzen. Der Wettbewerb ‚Allianz Industrie 4.0 Award Baden-Württemberg‘ ist hierfür ein hervorragendes Instrument“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Stuttgart.

Baden-Württemberg steht als starker Innovationsstandort nach wie vor an der Spitze Europas. Um im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein, müssen sich Unternehmen immer stärker wandeln und unternehmensübergreifende Ansätze der digitalen Transformation verfolgen. Diese Best Practices sollen Inspirationsgeber für andere Unternehmen sein, auf dem Weg der digitalen Transformation.

In den vergangenen zwei Jahren wurde der „Allianz Industrie 4.0 Award“ in zwei Runden an insgesamt sechs Unternehmen in der Kategorie „Excellence“ und an 50 Unternehmen in der Kategorie „Winner“ vergeben.

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