Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen

Finanzamt darf Gebühr für verbindliche Auskunft nur einmal verlangen

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 1 Min.

Der Bundesfinanzhof entscheidet: Bei gemeinsamer Anfrage darf das Finanzamt nur einmal Gebühren verlangen – Antragsteller sind Gesamtschuldner.

Illustration Gerechtigkeitssymbole
(MuM/ki)

 Markt und Mittelstand

Ein Finanzamt kann bei mehreren Antragstellern nur einmal eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erheben, wenn die Auskunft allen Antragstellern gegenüber einheitlich ist. Selbst wenn das Finanzamt jedem Antragsteller einen entsprechenden Bescheid übermittelt, handelt es sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur um eine verbindliche Auskunft. In einem solchen Fall sind  
alle Antragsteller gemeinsam Gesamtschuldner der Gebühr.

Az. IV R 6/23

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz. 

Der Beitrag erschien in der November-Ausgabe von Markt und Mittelstand 2025

Bleiben Sie auf dem Laufenden, abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Nachrichten und Analysen direkt in Ihren Posteingang.

Ähnliche Artikel