Kein steuerfreier Tip: Millionenbetrag nicht als „Trinkgeld“ anerkannt
Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro oder gar rund 1,3 Millionen Euro sind regelmäßig keine steuerfreien „Trinkgelder“, entschied das FG Köln.
Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro oder gar rund 1,3 Millionen Euro sind regelmäßig keine steuerfreien „Trinkgelder“. Das hat das Finanzgericht Köln in zwei jetzt veröffentlichen Urteilen klargestellt.