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Recht und Steuern > Bürokratiekosten explodieren

 „Gelesen, gelacht, gelocht“ - Nochmal 5,5 Milliarden Euro mehr

Der Normenkontrollrat beklagt: Der Aufwand für Firmen, um neue Gesetze zu erfüllen, ist um fast 30 Prozent gestiegen 

Überbordende Bürokratie verursacht Milliarden an Kosten.

Der von der Bundesregierung eingesetzte Normenkontrollrat belegt den unaufhaltsamen Anstieg der Bürokratiekosten. Deren laufender Erfüllungsaufwand – d.h. der Zeitaufwand und die Kosten, die neue Gesetze Jahr für Jahr verursachen – hat sich von Sommer 2021 bis Sommer 2022 um rund 6,7 Mrd. Euro auf insgesamt rund 17,4 Mrd. Euro erhöht. Er fällt damit deutlich höher aus als in den Vorjahren.

 

5,6 Milliarden Euro, also weit mehr als zwei Drittel des Anstiegs, resultieren aus dem Aufwand, den der erhöhte Mindestlohn verursacht hat. Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR, lässt das als Entschuldigung für den fulminanten Anstieg aber nicht stehen: „Selbst, wenn wir den Mindestlohn ausblenden, dem ja auch ein ganz konkreter Nutzen gegenübersteht, zeigt sich ein negativer Trend beim Erfüllungsaufwand.“
Dennoch ist der Januar 2023 für das NKR ein Lichtblick. Denn seit dem 1. Januar müssen alle Bundesministerien ihre Gesetzentwürfe digitaltauglich gestalten. Der NKR prüft dann, ob und inwiefern, Vollzugs- und Digitalisierungsfragen in der Gesetzgebung von vornherein mitgedacht wurden. Aus Sicht der Unternehmer hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) einen dankbaren Auftrag. Als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium prüft er alle neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung auf Bürokratieabbau, besserer Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung. Ein dickes Fell brauchen die Experten trotzdem. Erfolge kann das Team nur selten verbuchen.

 

Ein Sorgenkind bleibt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auch noch fünf Jahre nach seiner Verabschiedung. Zum 31. Dezember 2022 waren erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend online verfügbar. Die Gründe seien laut des NKR komplizierte Koordinierungsstrukturen, fehlende Standardisierungen und mangelnde Verbindlichkeit im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen. Goebel: „Wir fordern ein OZG-Nachfolgegesetz, für das alle Beteiligten an einen Tisch gebracht werden müssen.“

Wie ginge es besser?


Das sind die wichtigsten Empfehlungen der NKR für ein Onlinezugangs-Folgegesetz:

  1. EfA-Standards und EfA-Basiskomponenten statt EfA-Software: Die Entwicklung von Software sollte allen Anbietern überlassen bleiben. Deren Angebotsvielfalt, die allen Bedarfen gerecht werden kann, ist dann kein Problem, wenn Schnittstellen und Standards offen und klar definiert und die architektonischen Vorgaben einer föderalen IT-Plattform berücksichtigt werden. Weniger Vielfalt bei den Kernkomponenten (EfA-Basiskomponenten), dafür mehr Wettbewerb bei den Softwarelösungen, eingebettet in ein orchestrierendes Architekturmanagement und verpflichtet auf ein klares, öffentliches Standardisierungsregime (EfA-Standards) müsse Ziel des OZG 2.0 sein.
  2. Registermodernisierung als gleichrangig zum OZG betrachten: Papiernachweise sind durch Registerabfragen zu ersetzen, die händische Unterschrift durch elektronische ID-Lösungen, wie die des elektronischen Personalausweises.
  3. Es braucht ein föderales „IT-Kaufhaus“, das es Behörden leicht macht, vergaberechtlich vorgeprüfte, mit den Standards des föderalen IT-Verbundes kompatible, einfach in Betrieb zu nehmende, datenschutzrechtlich unbedenkliche und lizenzrechtlich günstige IT-Lösungen aller Art zu beschaffen. Ein OZG 2.0 sollte Funktionsprinzipien, Betrieb, Finanzierung und Steuerung dieses IT-Kaufhauses definieren.
  4. Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen verbessern: Der IT-Planungsrat sollte öfter tagen und verbindlich entscheiden können. Ferner sollte der Bund von seinem Recht Gebrauch machen, einheitliche Standards zu setzen. Gestärkt werden muss auch die operative Leistungsfähigkeit, am besten, indem die föderale IT-Koordinierung (FITKO) zu einer föderalen Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild ausgebaut wird.
  5. Rechtsanspruch und transparente Erfolgskontrolle festlegen: Ein OZG 2.0 braucht eine breitere Zieldefinition sowie mehr Verbindlichkeit und Konsequenz in der Umsetzung. Die Kommunen sollten noch stärker verpflichtet, gleichzeitig aber auch in viel größerem Maß in die Konzeption und operative Steuerung der OZG-Umsetzung einbezogen werden. Zugleich sollte es einen Rechtsanspruch auf die Nutzung einfacher, digitaler Verfahren geben.

Den vollständigen NKR-Jahresbericht können Sie hier einsehen.
 
 

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