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Sanierung nach IDW S6: Struktur, Nutzen und rechtliche Sicherheit für deutsche Unternehmen

| Midia Nuri | Lesezeit: 2 Min.

Ein IDW-S6-Gutachten zeigt, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist – und schützt Geschäftsführung, Gläubiger und Berater vor Haftungsrisiken.

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 schafft Vertrauen – bei Banken, Gerichten und Investoren gleichermaßen. (Foto: shutterstock)

von Midia Nuri für Markt und Mittelstand

Das IDW S6 ist ein unabhängiges und strukturiertes Sanierungsgutachten. Es folgt den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Mit ihm prüfen Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist. In der Regel fordern Gerichte, Gläubiger – besonders Banken – und Investoren ein solches Gutachten als Grundlage für eine Entscheidung.

Es ist gesetzlich nicht verpflichtend. 

Ein IDW-S6-Gutachten verbindet eine betriebswirtschaftliche Analyse mit konkreten Maßnahmen. Die Struktur ist vorgegeben. So lässt sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens offen darstellen und bewerten, ob es sich fortführen lässt.

  • Die aktuelle Unternehmenslage wird untersucht und in ein Krisenstadium eingeordnet (Stakeholder-, Strategie-, Erfolgs- oder Liquiditätskrise).
  • Die Ursachen der Krise werden genannt (intern/extern, strukturell/operativ). Auch lässt sich realistisch festlegen, wie es saniert werden kann. Dabei ist entscheidend, ob das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig und renditestark sein wird, wenn die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt sind.
  • Zum Gutachten gehört eine integrierte Unternehmensplanung für Ertrag, Finanzen und Liquidität, in der Regel über drei Jahre. 

Das Gutachten schafft Rechtssicherheit und trägt zum Schutz vor Überschuldung bei. Es minimiert das Haftungsrisiko der Geschäftsführung. Banken schützt es vor Anfechtungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen.

Auch Steuerberater und Anwälte sichert ein IDW-S6-Gutachten haftungsrechtlich ab, vor allem, wenn sie Fortführungsprognosen erstellen oder ihre Mandanten zur Insolvenzantragspflicht beraten. Lieferanten können sich vor Insolvenzanfechtung bei einem möglichen, späteren Insolvenzfall schützen, wenn sie sich vor weiteren Lieferungen ein schlüssiges Sanierungskonzept vorlegen lassen.

Das Gutachten muss nach Angaben des Bundesgerichtshofs nicht vollständig dem IDW S6 entsprechen, sollte aber Krisenursachen und Sanierungsmaßnahmen enthalten.

 

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Der Beitrag erschien in der November-Ausgabe von Markt und Mittelstand 2025

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