Datenschutz: Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch „unbekannt“
Unternehmen müssen bei Datenschutzverstößen auch dann mit einer Geldbuße rechnen, wenn kein konkreter Verursacher ausgemacht werden kann.
Unternehmen müssen bei Datenschutzverstößen auch dann mit einer Geldbuße rechnen, wenn kein konkreter Verursacher ausgemacht werden kann. Philip Uecker von McDermott Will & Emery zu den Konsequenzen jüngerer Gerichtsentscheidungen