OLG Düsseldorf bestätigt: Firmenname darf nicht irreführend sein
Bei der Eintragung ins Handelsregister, darf der Firmenname nicht irreführend sein. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.
Bei der Eintragung ins Handelsregister, darf die Firmenbezeichnung keine Angaben enthalten, die irreführend sein können. Wann dies der Fall ist, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun nochmals klargestellt.