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Klage gegen Handgepäck-Gebühren: Verbraucherschützer nehmen Billigflieger ins Visier

| Markt und Mittelstand Redaktion

Bundesverband der Verbraucherzentralen geht gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling vor. Streit um ein Stück Alltag über den Wolken.

Zank am Himmel: Wenn das kleine Gepäck zum großen Ärgernis wird. (Foto: shutterstock)

Fliegen mit leichtem Gepäck – für Millionen Europäer/-innen Routine, für viele Airlines ein Geschäftsmodell. Was früher selbstverständlich war, kostet heute oft extra: Handgepäck, das diesen Namen verdient, ist bei vielen Billigfliegern nicht mehr im Ticketpreis enthalten.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat genug von der Praxis. Sie hat sieben Airlines abgemahnt und in drei Fällen bereits Klage eingereicht.

Betroffen sind unter anderem easyJet, WizzAir und Vueling Airlines. Der Vorwurf: Irreführende Preisgestaltung und ein Verstoß gegen EU-Recht. Denn nach Auffassung der Verbraucherschützer ist die Mitnahme von Handgepäck kein optionaler Komfort, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Flugbeförderung.

EuGH-Urteil als juristische Grundlage

Die rechtliche Argumentation stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-487/12) aus dem Jahr 2014. Darin wurde klargestellt: Handgepäck darf nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt werden – sofern es sich in Größe und Gewicht im vertretbaren Rahmen bewegt und Sicherheitsbestimmungen erfüllt.

Doch genau das wird von den verklagten Fluggesellschaften häufig nicht gewährleistet. Bei easyJet etwa ist im Basistarif nur ein Mini-Gepäckstück erlaubt – 45 x 36 x 20 Zentimeter. Wer mehr dabei hat, zahlt. Und wer erst am Gate merkt, dass sein Gepäck nicht akzeptiert wird, zahlt noch mehr.

Systematik statt Einzelfall

Die Klagen gegen easyJet (Berlin), WizzAir (Frankfurt/Main) und Vueling (Hamm) sind Teil einer europaweiten Aktion, koordiniert vom europäischen Verbraucherverband BEUC und getragen von 16 nationalen Organisationen. Parallel zur juristischen Offensive läuft eine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission.

Ziel ist nicht nur Entschädigung oder Unterlassung, sondern eine grundsätzliche Regelung des Handgepäck-Standards. Die Forderung: Ein Handgepäckstück mit mindestens 115 cm Kantenmaß und bis zu zehn Kilogramm Gewicht muss ohne Aufpreis im Ticket enthalten sein – zusätzlich zu einem kleineren persönlichen Gegenstand.

Wettbewerb über den Preis – zulasten der Transparenz

Die Praxis der Airlines ist auch ein Lehrstück darüber, wie Wettbewerb über künstlich gedrückte Einstiegspreise funktioniert – während Nebenkosten gezielt verschleiert oder nachgelagert erhoben werden. Wer online bucht, sieht oft nur den Lockpreis – und zahlt am Ende ein Vielfaches.

Für Verbraucher/-innen ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Verlust an Vertrauen. Die Forderung der Verbraucherschützer nach einer Standardisierung von Gepäckregeln ist daher nicht nur juristisch begründet, sondern auch ein Beitrag zur Markttransparenz.

Fakten kompakt: Handgepäck-Gebühren

  • Die vzbv hat Easyjet, Wizz Air und Vueling verklagt wegen angeblich unzulässiger Handgepäck-Gebühren.
  • Ein EuGH-Urteil von 2014 definiert Handgepäck als unverzichtbaren Bestandteil der Fluggastbeförderung.
  • Easyjet argumentiert mit begrenzten Kapazitäten: 186 Passagiere, aber nur 90 Gepäckfächer in Airbus 320.
  • Verbraucherschützer fordern EU-weite Standards: mindestens 115 cm Kantenmaß und 10 kg Gewicht für kostenfreies Handgepäck.

 

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