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Recht und Steuern > Urteil der Woche

Klimaklagen – warum sie auch ein Thema für den Mittelstand sind

Klimaneutralität und verantwortungsbewusster Ressourceneinsatz spielen in der Wirtschaft eine immer größere Rolle – und führen gleichzeitig häufiger zu Streit vor Gericht: Seit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass der deutsche Gesetzgeber beim Klimaschutz nachbessern muss, sind mehrere sogenannte Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen anhängig. Zwei Landgerichte haben dazu jetzt unterschiedliche Richtungen eingeschlagen.

Klimaneutralität und verantwortungsbewusster Ressourceneinsatz spielen in der Wirtschaft eine immer größere RolleBild: Shutterstock

Landgericht Detmold mahnt Nachbesserung an

Das Landgericht Detmold verhandelte über die Klage eines durch Greenpeace unterstützten Bio-Bauern gegen Volkswagen. Der Konzern sei durch den hohen CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mitverantwortlich für die Schäden an seinem Hof. Erreichen will der Bauer unter anderem, dass VW den Verkauf von Fahrzeugen mit herkömmlichem Verbrennungsmotor schon 2030 einstellt.

Eine Entscheidung hat das Landgericht auf das kommende Jahr vertagt. In der mündlichen Verhandlung ließ es aber erkennen, dass es einen Antrag des Klägers für „nicht bestimmt“ genug hält, so dass hier nun nachgebessert werden soll (Beschluss vom 09.09.2022, Az. 01 O 199/21). Heißt im Umkehrschluss: Vor vornherein abwegig ist die Klage aus Sicht der Richter nicht.

 

Stuttgarter Landgericht weist Klage ab

Erfolgreicher war Mercedes Benz vergangene Woche vor dem Landgericht Stuttgart. Dort scheiterten drei von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Kläger mit ihrem Begehr, dass Mercedes Benz ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen dürfen soll. Die Stuttgarter Richter wiesen die Klage ab mit der Begründung, dass es Sache des Gesetzgebers sei zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Per zivilgerichtlicher Entscheidung könne dies nicht vorweggenommen werden (Urteil vom 13.09.2022, Az. 17 O 789/21).


Flickenteppich von Entscheidungen zu erwarten

„Die Positionen von Unternehmen und Klimaaktivisten liegen denkbar weit auseinander“, erklärt die Stuttgarter Rechtsanwältin Maike Huneke, die sich mit Fragen der Nachhaltigkeit befasst. Mit Blick auf eine Reihe weiterer anhängiger Verfahren, etwa vor dem Landgericht Braunschweig gegen VW oder dem Landgericht Kassel gegen Dea, sagt sie: „Es zeichnet sich ab, dass abweichende Sichtweisen der Landgerichte und Oberlandesgerichte in den nächsten Jahren zu einem juristischen Flickenteppich führen könnten, der für Unternehmen vor allem Rechtsunsicherheit bedeutet.“ Klarheit werden erst Entscheidungen der höheren Gerichtsinstanzen bringen oder Vorgaben des Gesetzgebers. „Klare gesetzliche Leitplanken für den Umwelt- und Klimaschutz wären letztlich im Sinne aller Beteiligten“, so Maike Huneke.


Handlungsbedarf im Mittelstand

Auch wenn die Klagen sich derzeit gegen große energieintensive Konzerne richten, sieht die Anwältin durchaus auch Handlungsbedarf für den Mittelstand. Die Umweltbilanz von Produkten und Herstellungsprozessen werde zunehmend zu einem wesentlichen Faktor für Kunden und Investoren. Wo Grenzwerte nicht eingehalten werden oder die gesetzliche geforderte Transparenz fehlt, drohen schon heute Bußgelder und Klagen von Wettbewerbern und Verbraucherschützern. „Eine Bestandsaufnahme zu machen und eine Strategie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes zu entwickeln, sollte heute für jedes Unternehmen auf der Agenda stehen“, rät Rechtsanwältin Huneke.

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