Kein Datenschutzverstoß: Finanzamt darf Kontoauszüge bei der Bank anfordern und auswerten
Das Finanzamt darf Kontoauszüge direkt bei der Bank anfordern und auswerten, wenn der Kontoinhaber dies zuvor verweigert hat.
Darf das Finanzamt bei der Bank Kontoauszüge anfordern und auswerten, wenn der Kontoinhaber dies zuvor verweigert hat? Darf es, entschied der Bundesfinanzhof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung.