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Finanzierung > Gewinne im Zinstief

Smarte Anlagestrategien: Wie Sie Ihr Geld in Zeiten sinkender Zinsen optimal investieren

Zinstief nutzen: So maximieren Sie Ihre Gewinne in der Anlagekrise - aktuelle Tipps eines Investment-Managers.

(Foto: shutterstock)

Marian Henn ist Partner bei Allington Investors in Bad Homburg v.d.H.

 

Meldung Steuerrecht

Schenkung durch Erwerb eigener GmbH-Anteile

Nach der zweiten Zinssenkung der Europäischen Zentralbank im September – auf 3,5 Prozent – stellen sich Anleger die Frage: Wie lege ich in diesem Umfeld clever Geld an? Wer 500.000 Euro anlegen möchte, wird in der Regel nicht mit einem Mal auf den vollen Betrag zugreifen müssen.

Eine der wichtigsten Fragen, die sich alle Anleger stellen sollten, ist, wann welcher Teil der Anlagesumme zur Verfügung stehen muss. Dieses Vorgehen ermöglicht es, den Gesamtbetrag aufzuteilen und die Beträge, die länger nicht benötigt werden, höher rentierlich anzulegen.

Als Basisinvestment für jederzeit verfügbare Liquidität empfehlen wir aktuell Geldmarkt-ETFs. Diese Produkte besitzen kein Zinsänderungsrisiko und bilden täglich den zeitanteiligen Wertzuwachs des aktuellen Geldmarkt-Zinsniveaus ab. Aktuell liegt die Euro Short-Term Rate bei 3,41 Prozent. Kauf und Verkauf der ETFs sind über die Börse binnen Sekunden möglich. Wer Unternehmensliquidität in Fremdwährungen anzulegen hat, kann Geldmarkt-ETFs auch in Dollar oder Pfund erwerben. Damit verdient man nicht nur einen Zins auf die Devisen, man schaltet auch das Wechselkursrisiko aus.

 

Mittelfristige Anlagen

Für mittelfristig nicht benötigtes Geld werden üblicherweise Unternehmensanleihen empfohlen. Momentan ist dieser Rat nur begrenzt richtig, denn Unternehmensanleihen von Emittenten guter Bonität (Investment Grade) bieten bei kurzen Laufzeiten weniger Rendite (3,39 Prozent bei drei Monaten Laufzeit) als der Geldmarkt. Die Rendite nimmt mit zunehmender Laufzeit sogar ab (2,9 Prozent bei drei Jahren Laufzeit) und überschreitet erst bei neun Jahren Laufzeit die 3,39 Prozent.

Wir raten daher, Hochzinsanleihen (von Emittenten mit geringerer Bonität) beizumischen. Erwirbt man einen ETF für europäische Hochzinsanleihen, erhält man eine Rückzahlungsrendite von 5,9 Prozent bei einer Restlaufzeit von 2,9 Jahren. Bei solch kurzen Restlaufzeiten ist das Zinsänderungsrisiko geringer. Durch die breite Streuung über 627 Positionen gefährden einzelne Zahlungsausfälle den Ertrag nur minimal.

Für mittelfristig anlegbares Geld sind auch Liquid Alternatives (liquide, hochregulierte Hedgefondsstrategien) eine empfehlenswerte Beimischung. Mit einem über mehrere Strategien diversifizierten Portfolio lassen sich etwa fünf Prozent Zielrendite erreichen. Das Besondere dieser Strategien: Sie sind weitgehend marktunabhängig und nicht von den Risiken getrieben, die Anleihen und Aktien beherrschen. Ein Beispiel: 2022 führten die ersten Zinsanhebungen bei Anleihen zu Verlusten von 17 Prozent (Zinsänderungsrisiko), während Portfolios aus Liquid Alternatives etwa minus drei Prozent einbüßten.

Langfristige Anlagen

Sollten die 500.000 Euro längerfristig nicht benötigt werden, empfehlen sich Aktien. Einerseits sind sie als Sachwert vor Inflation geschützt. Andererseits profitieren sie von sinkenden Zinsen, die zu einer Erhöhung der Bewertungsmultiplikatoren von Aktien führen. Von diesem Effekt profitieren besonders Wachstumsunternehmen, die eine geeignete Beimischung sein können. Als Kerninvestment empfehlen wir Aktienstrategien mit einem Fokus auf globale Qualitätsunternehmen.

"Eine der wichtigsten Fragen, die sich alle Anleger stellen sollten, ist, wann welcher Teil der Anlagesumme zur Verfügung stehen muss", erklärt Marian Henn, Partner bei Allington Investors in Bad Homburg v.d.H.

Meldungen - Steuerrecht

Einspruch gegen Zinsforderung der Steuerbehörden

Hat ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid keinen Erfolg und wurde die Vollziehung ausgesetzt, fallen monatlich 0,5 Prozent Zinsen für den ausgesetzten Steuerbetrag an. Der Bundesfinanzhof hält den Zinssatz für verfassungswidrig, zumindest für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 15. April 2021. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es empfiehlt sich, gegen die Festsetzung derartiger Zinsen für Zeiträume vom 1. Januar 2019 an Einspruch einzulegen (Az. VIII R 9/23).

 

Schenkung durch Erwerb eigener GmbH-Anteile

Hat ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid keinen Erfolg und wurde die Vollziehung ausgesetzt, fallen monatlich 0,5 Prozent Zinsen für den ausgesetzten Steuerbetrag an. Der Bundesfinanzhof hält den Zinssatz für verfassungswidrig, zumindest für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 15. April 2021. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es empfiehlt sich, gegen die Festsetzung derartiger Zinsen für Zeiträume vom 1. Januar 2019 an Einspruch einzulegen (Az. VIII R 9/23).

 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz.

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