Glattes Eis: Grundstückseigentümer muss im Zweifel selbst streuen
Beauftragen Firmen eine Fremdfirma mit dem Winterdienst, müssen sie sicherstellen, dass diese auch anrückt – oder selbst tätig werden.
Betriebe haften dafür, dass bei Eis und Schnee auf ihrem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Beauftragen sie eine Fremdfirma mit dem Winterdienst, müssen sie sicherstellen, dass die auch anrückt – oder selbst tätig werden.