Kundenansprache durch Mitarbeiter über privaten Instagram-Account ist tabu
Das LG Baden-Baden hat ein Unternehmen verurteilt, die Namen von Mitarbeitern zu nennen, die eine Kundin privat über Social Media kontaktiert hatten.
Das Landgericht Baden-Baden hat ein Unternehmen verurteilt, einer Kundin die Namen von Mitarbeitern zu nennen, die sie über privaten Social-Media-Accounts kontaktiert hatten. Künftig muss die Firma dies unterbinden.