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Recht und Steuern > Steurrecht 2024

Neue Steuerrichtlinien

Kurzmeldung: Reduktion des geldwerten Vorteils bei Parkplatzmiete und angepasste Pauschalsteuer für Betriebsfeiern

(Foto: picture alliance, Werner Bachmeier)

Parkplatzmiete senkt geldwerten Vorteil

Wer den Dienstwagen auch privat nutzen kann, hat einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Zahlt ein Arbeitnehmer für einen Parkplatz, den der Arbeitgeber am Arbeitsort angemietet hat, verringert sich der geldwerte Vorteil, wie das Finanzgericht Köln geurteilt hat (Az. 1 K 1234/22). Die Miete gehöre zu den mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten. Derzeit beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit dem Fall (Az. VI R 7/23).

Pauschalsteuer für Betriebsfeiern

Zuwendungen eines Unternehmens für eine Betriebsveranstaltung können pauschal mit einem Lohnsteuersatz von 25 Prozent versteuert werden, auch wenn sie nicht allen Mitarbeitern offenstand. Der Bundesfinanzhof änderte mit seinem Urteil die entsprechende Rechtsprechung (Az. VI R 5/22). Der Gesetzgeber hatte zuvor den Begriff der Betriebsveranstaltung genauer geregelt (19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG).

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz.

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