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Urteile & Verordnungen > Steuern und Finanzen 2026

Rechtliche Änderungen 2026 - Steuern und Finanzen

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 2 Min.

2026 bringt spürbare Entlastungen bei Steuern, Energie und Pendelkosten – aber auch neue digitale Pflichten für Steuerzahler.

2026
Steuerreform, Sozialanpassungen und Digitalisierung: 2026 verändert zentrale Stellschrauben für Wirtschaft und Arbeit. (Foto: shutterstock)

 

  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Die bislang befristete Entlastung von 20 Euro pro Megawattstunde gilt damit unbefristet und schafft langfristige Planungssicherheit bei den Energiekosten.

  • Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent. Die Regelung gilt nicht mehr nur befristet und entlastet Gastronomiebetriebe strukturell.

  • Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird die Agrardieselrückvergütung wieder eingeführt. Die Steuerentlastung beträgt ab dem 1. Januar 2026 erneut 21,48 Cent je Liter und entspricht damit dem Niveau vor der Absenkung gemäß § 57 EnergieStG.

  • Die steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Körperschaften werden deutlich vereinfacht. Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 auf 50.000 Euro, wodurch diese bei Unterschreitung von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind. Zudem entfällt für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung; bisher lag diese Grenze bei 45.000 Euro. Bei Einnahmen unter 50.000 Euro ist außerdem keine Zuordnung der Einnahmen zum steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb oder zum Zweckbetrieb mehr erforderlich.

  • Die Ehrenamtspauschale wird zum 1. Januar 2026 von 840 auf 960 Euro pro Jahr angehoben. Davon profitieren insbesondere Vereine, Feuerwehren und andere Organisationen, die freiwilliges Engagement vergüten.

  • Ebenfalls ab 2026 wird die Pendlerpauschale vereinfacht. Für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte können einheitlich 38 Cent geltend gemacht werden – vom ersten Kilometer an. Die bisherige Staffelung entfällt. Wie bisher wird nur der einfache Weg berücksichtigt.

  • Der steuerliche Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt von 12.096 auf 12.348 Euro pro Person. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung gelten die doppelten Beträge. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei.

  • Die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöhen sich von 9.600 auf 9.756 Euro pro Kind. Parallel dazu steigt das Kindergeld um vier Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind.

  • Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bleibt unverändert. Der Anspruch entfällt weiterhin, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen von Paaren oder Alleinerziehenden 175.000 Euro überschreitet. Auch die Höhe des Elterngeldes ändert sich nicht.

  • Ab 2026 werden Steuerbescheide grundsätzlich digital über das ELSTER-Postfach bereitgestellt. Nach Einstellung des Bescheids beginnt vier Tage später die einmonatige Einspruchsfrist. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfiehlt sich die Aktivierung der E-Mail-Benachrichtigung und eine regelmäßige Kontrolle des Postfachs. Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe im ELSTER-Portal widersprechen. Für Menschen ohne Internetzugang gilt eine Härtefallregelung.

mehr: Rechtliche Änderungen 2026 - Arbeit und Soziales

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