Konflikte am Arbeitsplatz – „Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff
Schikanen am Arbeitsplatz dürfen nicht sein. Sich auf „Mobbing“ zu berufen, reicht aber für einen Schmerzensgeldanspruch nicht aus.
Schikanen am Arbeitsplatz dürfen nicht sein. Sich auf „Mobbing“ zu berufen, reicht aber für einen Schmerzensgeldanspruch nicht aus, entschied das LAG Schleswig-Holstein. Es müssen konkrete Rechtsverletzungen nachgewiesen werden.