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Recht und Steuern > Aus mit Schnäppchen-Schwindelei

Schluss mit Preisschaukelei: EuGH zwingt Händler zu echter Preistransparenz

EuGH-Urteil transformiert Rabattwerbung: Händler müssen Preisermäßigungen jetzt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.

(Foto: shutterstock)

Ist das Ende der Schnäppchenjagd gekommen? Mit seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Spielregeln für Rabattaktionen grundlegend verändert. Händler müssen nun ihre Preisermäßigungen transparent gestalten und auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.

Das EuGH-Urteil: Transparenz als oberstes Gebot

Am 26. September 2024 fällte der EuGH ein wegweisendes Urteil (Rs. C-330/23), das die Praxis der Rabattwerbung transformiet. Kern der Entscheidung: Werbeaussagen zur Preiswürdigkeit eines Angebots müssen sich künftig immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Diese Regelung gilt nicht nur für prozentuale Angaben, sondern auch für Werbeaussagen wie "Preis-Highlight", die die besondere Attraktivität eines Angebots hervorheben sollen.

Der Fall, der zu diesem Urteil führte, hatte seinen Ursprung in einer Werbeaktion von Aldi Süd. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte die Werbung als irreführend und sah darin eine sogenannte "Preisschaukelei". Diese Praxis, bei der Preise vor einer Rabattaktion künstlich erhöht werden, um später mit einer scheinbar größeren Preisermäßigung zu werben, ist nun durch das EuGH-Urteil de facto untersagt.

Auswirkungen auf Händler: Ende der kreativen Preisgestaltung?

Für Händler bedeutet das Urteil eine erhebliche Umstellung ihrer Werbestrategien. Die bisher weit verbreitete Methode der "Preisschaukelei" ist nun unzulässig. Unternehmen müssen ihre Rabattberechnungen und Werbeaussagen streng an den tatsächlichen, niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anpassen. Dies stellt insbesondere für Discounter und Einzelhändler, die häufig mit Sonderangeboten werben, eine große Herausforderung dar. Händler müssen nun kreative Wege finden, um ihre Angebote attraktiv zu präsentieren, ohne dabei gegen die neuen Vorgaben zu verstoßen. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu einer generellen Preisanpassung oder zu einer Verlagerung des Wettbewerbs auf andere Aspekte wie Qualität oder Service führen wird.

Verbraucherschutz: Mehr Transparenz, weniger Täuschung

Der EuGH begründete seine Entscheidung mit dem Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz bei Preisermäßigungen zu fördern. Die zugrunde liegende Preisangabenrichtlinie (PreisAngV) soll Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, ohne durch irreführende Preisinformationen getäuscht zu werden.

Für Konsumenten bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Preistransparenz. Sie können nun sicher sein, dass beworbene Rabatte tatsächlich eine reale Ersparnis darstellen und nicht auf künstlich aufgeblähten Preisen basieren. Dies könnte langfristig zu einem veränderten Kaufverhalten führen, bei dem Verbraucher weniger anfällig für scheinbar attraktive, aber in Wirklichkeit irreführende Rabattaktionen sind.

Herausforderungen und Kontroversen: Ein zweischneidiges Schwert?

Trotz der positiven Aspekte für den Verbraucherschutz birgt das Urteil auch potenzielle Kontroversen und Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Während die neuen Regeln innerhalb der EU gelten, können außereuropäische Online-Händler weiterhin mit weniger transparenten Preisstrategien werben. Dies würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen und den Druck auf europäische Gesetzgeber erhöhen, globale Standards für Preistransparenz anzustreben.

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