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Recht und Steuern > Steuerrecht

Betriebsausgabe oder Witznummer? Skurrile Fälle aus dem Steueralltag

| Thorsten Giersch

Was zählt als Betriebsausgabe? Glühwein, Pferde und Pools sorgen regelmäßig für Streit mit dem Finanzamt.

Wenn der Gartenzaun zur Betriebsausgabe wird: Das Finanzamt braucht oft starke Nerven. (Foto: shutterstock)

Je weniger Mitarbeitende ein Kleinstunternehmer hat, umso wichtiger ist die Stimmung. Dumm, dass ein feuchtfröhlicher Abend auf dem Weihnachtsmarkt zum geldwerten Vorteil mutiert. Egal, wie gut es Chef oder Chefin meinen, das muss unter Umständen versteuert werden. Nachgeben muss das Finanzamt aber, wenn die Weihnachtsfeier in den eigenen vier Wänden stattfindet und der Glühwein aus der Thermoskanne kommt. Solcherlei Betriebsveranstaltung wird steuerfrei begünstigt. 

Mit deutlich weniger Erfolg klagte sich ein Soloselbstständiger bis zum Bundesfinanzhof durch, um seinen Gartenzaun als Betriebsausgabe geltend zu machen. Die Begründung: Sein Arbeitszimmer sei so vor Einbrechern und bösen Blicken geschützt. Doch die Gerichte lehnten ab. Betriebsausgaben müssten unmittelbar und ausschließlich durch den Job veranlasst sein. 

Ähnliches galt auch für die Gästetoilette, die ein Kleinstunternehmer zu seinem häuslichen Arbeitszimmer erklärte. Zwar passte der Laptop optimal auf den Spülkasten und vom Rest des Hauses war der Raum auch klar getrennt, aber den Richtern fehlten dann doch ein paar weitere Grundvoraussetzungen zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Bei einem anderen Unternehmer scheiterte auch der Versuch, den Pool im Garten zum betrieblichen Aufwand zu deklarieren. 

Mit Tieren ist es auch so eine Sache: Ein Landwirt konnte zwar glaubwürdig belegen, auf seinem Pferd die Felder zu kontrollieren. Doch das zuständige Finanzamt lehnte ab, als er es deswegen zum steuerlich absetzbaren Dienstfahrzeug deklarieren wollte. Ein solches brauche Räder und Motor. 

Ein anderer Unternehmer wollte seinen Hund als Mitarbeiter anmelden und ihm ein steuerliches Weihnachtsgeld zukommen lassen, um das dann als Betriebsausgabe absetzen zu können. Er zog damit vor Gericht, scheiterte allerdings trotz der glaubwürdig vorgetragenen Behauptung, dass der Hund die Moral der Mannschaft hebt. 

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