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Recht und Steuern > Koalition im Mittelstand

Steuern: Es lockt die Superabschreibung – aber was ist das?

Das wohl wichtigste Thema für Unternehmer im Koalitionsvertrag sind Steuern. Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen intensiver bekämpft werden, Steuerprüfungen modernisiert und beschleunigt werden.

Die neue Bundesregierung plant eine "Superabschreibung » in Form einer Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter. Sie soll bekommen, wer in den Jahren 2022 und 2023 in besonderer Weise in Klimaschutz und Digitalisierung investiert. Diese Einschränkung stößt bereits auf Kritik: Die Ampelkoalition sollte geplante "Superabschreibungen" ausweiten und sie nicht auf Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung beschränken, fordern der Präsident des Istitits der deutsche Wirtschaft Ifo Clemens Fuest sowie Martin Clemens und Jochen Wiegmann von der IHK München und Oberbayern. "Eine geringere, aber breit ansetzende Investitionsförderung ist einer engeren, aber intensiveren Förderung vorzuziehen", sagte Fuest. Beschleunigte Abschreibungen seien ein wirksames und sehr attraktives Instrument der Wachstumsförderung. Sie helfen auch, den Kapitalstock zu modernisieren und kosteten den Staat vergleichsweise wenig.

Die Diskussion darüber dürfte also nach andauern. Konkrete Beschlüsse hat die Ampelkoalition in Sachen Steuern aber auch schon gefasst:

  • Der Sparpauschalbetrag soll zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro für Ehepaare angehoben werden.
  • Die Kombination aus den Steuerklassen III und V soll in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden.
  • Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 auf 1.200 Euro erhöht werden.
  • Die Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
  • Wer als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer in einer GmbH (etc.) tätig war und dafür Beiträge entrichtet hat, soll Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen soll für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Falls nicht, wird nach der 1-Prozent-Regel besteuert.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung soll bis Ende 2023 verlängert und der Verlustvortrags auf die unmittelbar vorangegangenen zwei Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
  • Der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll erhöht werden.

 

  • Die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro soll ausweitet werden.
  • Umsatzsteuerbetrug soll u.a. durch Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eingedämmt werden.
  • Förderprogramme und Investitionszuschüsse sollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein.
  • Startups und junge Unternehmen sollen einen vereinfachten, rechtssicheren Zugang zu öffentlichen Aufträgen bekommen.

     

Das bringt uns zu den Selbstständigen, Solo-Künstlern, Kleinunternehmern. Für sie soll nach dem Willen der Koalition bald gelten:

  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze sollen strikt einkommensbezogen erhoben werden, das angenommene Mindesteinkommen als Maß entfiele.
  • Es gibt eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlrecht.
  • Der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung soll erleichtert und ein Zugang ohne Vorversicherungszeit möglich werden.
  • Scheinselbstständig oder nicht? Das umstrittene Statusfeststellungverfahren soll ein Dialog sein mit Selbständigen und ihren Verbänden, um dieses Verfahren zu beschleunigen. Was fehlt: Ein verbindlicher Kriterienkatalog für den Status und die Behandlung beim Arbeits- und Sozialrecht, beklagen Gewerkschaften zu Recht.
  • Und bald geht alles digital - so lautet eines der Koalitionsvertragsversprechen. Ziel: Die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung soll online erfolgen. Da lacht die Steuerberaterin.

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