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Recht und Steuern > Steuerrecht Firmenwagen

Firmenwagen privat genutzt? Was bei fehlendem Fahrtenbuch steuerlich gilt

| Markt und Mittelstand Redaktion

Ohne Fahrtenbuch gilt: Ein Firmenwagen wird auch privat genutzt – es sei denn, der Steuerpflichtige kann das überzeugend widerlegen.

(Foto: picture alliance)

Bei einem privat nutzbaren Firmenwagen ist davon auszugehen, dass er auch regelmäßig privat genutzt wird. Der Steuerpflichtige kann diesen Anscheinsbeweis aber widerlegen. Wenn ein Fahrtenbuch fehlt, ist ein substantiierter Vortrag nötig. Auch muss der Steuerpflichtige einen anderen Geschehensablauf nachweisen, wie der Bundesfinanzhof entschied. (Az. III R 34/22). 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz. 

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Was gilt für privat genutzte Firmenwagen?

  • Grundsatz:
    Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, ist dies als geldwerter Vorteil zu versteuern – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

  • Beweispflicht:
    Ohne Fahrtenbuch gilt der sogenannte Anscheinsbeweis: Es wird unterstellt, dass der Wagen regelmäßig privat genutzt wird.

  • Gegendarstellung:
    Wer das widerlegen will, muss einen substantiierten Vortrag liefern und einen anderen Geschehensablauf glaubhaft machen.

  • Urteil des BFH:
    Der Bundesfinanzhof (Az. III R 34/22) bekräftigt: Bloßes Bestreiten reicht nicht – es sind klare Nachweise erforderlich.

  • Tipp für Unternehmer:
    Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist der sicherste Weg, um Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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