Urteil: E-Mails an Privataccount weitergeleitet – Betriebsrat fliegt wegen Datenschutzverstoß
Wer sensible geschäftliche Daten an seinen privaten E-Mail-Account weiterleitet, riskiert als Betriebsratsmitglieds den Ausschluss aus dem Gremium.
Wer sensible geschäftliche Daten an seinen privaten E-Mail-Account weiterleitet, riskiert zumindest eine Abmahnung. Das Hessische LAG bestätigte den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen grober Datenschutzverletzung.