Vertragskündigung per Mail reicht – Firma darf keine telefonische Bestätigung verlangen
Kündigt ein Kunde schriftlich einen Servicevertrag, darf er nicht zusätzlich verpflichtet werden, seine Kündigung nochmals per Telefon zu bestätigen.
Kündigt ein Kunde schriftlich einen Servicevertrag, darf er nicht zusätzlich verpflichtet werden, seine Kündigung nochmals per Telefon zu bestätigen. Eine solche Pflicht wäre unlauter, entschied das Landgericht Koblenz.