Streit um den Bonus: Zu späte Zielvorgabe kann Beschäftigte zu Schadensersatz berechtigen
Legt der Arbeitgeber die Ziele für einen Bonus erst spät fest, muss er im Zweifel Bonus in voller Höhe zahlen, so das LAG Köln.
Arbeitsverträge sehen neben dem Festgehalt oft einen Bonus vor, der an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft ist. Legt der Arbeitgeber die Ziele erst spät fest, muss er im Zweifel Bonus in voller Höhe zahlen, so das LAG Köln.