Eigenbedarfskündigung: Mieter muss einem Cousin nicht weichen
Bei einer Eigenbedarfskündigung gilt ein Cousin nicht als Familienangehöriger im Sinne des Gesetzes, entschied der BGH, und gab einem Mieter Recht.
Bei einer Eigenbedarfskündigung gilt ein Cousin nicht als Familienangehöriger. Der BGH gab einem Mieter Recht, der seine Wohnung nicht für einen Cousin räumen wollte, der als Mit-Gesellschafter die Wohnung gekauft hatte.