Arbeitsrecht: Wenn die eine Krankheit die andere ablöst
Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, haben für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ob das auch dann gilt, wenn der Angestellte bereits wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben ist, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt.