Adieu, „gelber Schein“ – die elektronische AU kommt
Vom 1. Januar 2023 an müssen Arbeitnehmer, wenn sie erkranken, ihrem Arbeitgeber keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen. Stattdessen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Thomas Gennert, Partner im Arbeitsrecht bei McDermott Will & Emery, beantwortet einige wesentliche Fragen zu den neuen Regeln.