Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch
Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte nicht ihren vollen Jahresurlaub nehmen oder etwa wegen Krankheit nicht nehmen können. Weist der Arbeitgeber sie auf die offenen Urlaubstage nicht hin, verfällt der Urlaub zunächst nicht. Aber verjährt er automatisch nach drei Jahren? Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu klären. Dr. Dirk Monheim, Partner bei der Kanzlei Eversheds Sutherland in München, klärt im Interview auf, was das BAG entschieden hat.