Kein Erstattungsanspruch bei Echtzeitüberweisung im Betrugsfall
Wer auf eine Betrugsmasche hereinfällt und online eine Echtzeitüberweisung freigibt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung durch die Bank.
Wer auf eine Betrugsmasche hereinfällt und online eine Echtzeitüberweisung freigibt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung durch die Bank, wenn er den Schwindel später bemerkt. So entschied kürzlich das Landgericht Frankenthal.