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Recht und Steuern > Nachzahlungszinsen bei Vorabzahlung

Vorabzahlung von Steuern: Wann das Finanzamt Nachzahlungszinsen erlassen muss

| Markt und Mittelstand Redaktion

Wer Steuern freiwillig vorab zahlt, kann sich Nachzahlungszinsen sparen.

(Foto: picture alliance)

Zahlt ein Unternehmen freiwillig vorab Steuern, ohne dass die Höhe schon festgesetzt ist, und nimmt das Finanzamt das Geld an, muss es eventuell anfallende Nachzahlungszinsen erlassen. Das Finanzgericht Niedersachsen sieht hier auch keinen Ermessensspielraum, anders als bei einem Steuererlass (Az. 3 K 46/24). Derzeit beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit dem Thema (Az. VIII R 20/24). 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RSM Ebner und Stolz. 

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